Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

In Österreich gibt es die Möglichkeit, sich weiterzubilden, ohne das Arbeitsverhältnis beenden zu müssen. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und Vorteile von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit und beantworten Fragen rund um das Thema.

/

  • Was bedeutet Bildungskarenz und welche Voraussetzungen gibt es?

    Während der Bildungskarenz sind Sie in Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin von Ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Statt Ihrem Gehalt erhalten Sie Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das Weiterbildungsgeld wird vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) bezahlt.

    Voraussetzungen:

    • Die Bildungskarenz muss im Einverständnis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin vereinbart werden. Vor Beginn der Bildungskarenz müssen Sie mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin beschäftigt sein.
    • Die von Ihnen gewählte Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen bzw. 16 Stunden pro Woche, wenn Sie ein betreuungspflichtiges Kind unter 7 Jahren haben (wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist).
    • Innerhalb von vier Jahren können insgesamt bis zu zwölf Monate Bildungskarenz in Anspruch genommen werden – entweder auf einmal oder in mehreren Teilen (zumindest zwei Monate am Stück).
    • Sie erfüllen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld, d.h. Sie haben in den letzten zwei Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet.
  • Was bedeutet Bildungsteilzeit und welche Voraussetzungen gibt es?

    Während der Bildungsteilzeit reduzieren Sie in Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin Ihre Arbeitszeit und erhalten für die entfallenen Stunden einen „Lohnersatz“.

    Voraussetzungen:

    • Die Bildungsteilzeit muss im Einverständnis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin vereinbart werden. Vor Beginn der Bildungsteilzeit müssen Sie mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin beschäftigt sein.
    • Sie kürzen Ihre Arbeitszeit um 25 bis 50 % und arbeiten weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche (über der Geringfügigkeitsgrenze).
    • Die von Ihnen gewählte Weiterbildung muss mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen.
    • Bildungsteilzeit kann maximal zwei Jahre innerhalb von vier Jahren beansprucht werden – entweder durchgehend oder in mehreren Teilen (zumindest vier Monate am Stück).
    • Sie erfüllen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld, d.h. Sie haben in den letzten zwei Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet.
  • Ist eine Bildungskarenz nach der Elternkarenz möglich?

    Eine Bildungskarenz kann auch im Anschluss an eine Elternkarenz angetreten werden, allerdings muss diese unmittelbar nach Beendigung der Elternkarenz erfolgen.

  • Welche Vorteile haben Bildungskarenz und Bildungsteilzeit?
    Vorteile für den/die Arbeitnehmer*in: Vorteile für den/die Arbeitgeber*in:
     
    • Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten.
    • Sie haben ein gesichertes Einkommen während Ihrer Weiterbildung.
    • Eine Weiterbildung ist im In- und Ausland möglich.
     
     
    • Der/die Arbeitergeber*in erhält eine höher qualifizierte Arbeitskraft.
    • Der/die Arbeitnehmer*in bleibt dem Unternehmen erhalten.
    • Das AMS hilft bei der Suche nach einer Ersatzarbeitskraft.
     
  • Wie wird die Teilnahme an einer Weiterbildung oder der Erfolg nachgewiesen?

    Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird durch die Schulungseinrichtung bestätigt. Das Postgraduate Center stellt Ihnen gerne eine solche Bestätigung aus. Bitte wenden Sie sich dazu an das jeweilige Program Management.

    Bei einem Studium ist jedes Semester ein Nachweis über Prüfungsleistungen im Ausmaß von 4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS Credits oder ein Erfolgsnachweis (z.B. Studienabschluss, Diplomprüfung) erforderlich. Ihre Prüfungsleistungen finden Sie in u:space.

  • Habe ich Anspruch auf Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld?

    Ob Sie Anspruch auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld haben, erfahren Sie im Online-Ratgeber des AMS. Eine genaue Berechnung über die Höhe erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch mit dem AMS.

  • Welche Weiterbildungen dürfen absolviert werden?

    Die gewählte Weiterbildung muss einen konkreten Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Welche Kurse, Lehrgänge oder Studienrichtung möglich sind, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin.

  • Was ist sonst zu beachten?

    Während der Bildungskarenz ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Tätigkeit ist möglich, auch beim eigenen Arbeitgeber/bei der eigenen Arbeitgeberin. Diese muss dem AMS gemeldet werden.

    Im Falle einer Bildungskarenz gilt:

    • Sie sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
    • Sie haben keinen besonderen Kündigungsschutz.
    • Es besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld).
    • Der Urlaubsanspruch verkürzt sich anteilig.
  • Wie beantrage ich eine Bildungskarenz?

    Die Bildungskarenz/-teilzeit muss vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeber*in genehmigt werden. Für die Beantragung ist also ein Gespräch mit dem/der Vorgesetzten notwendig. Die Vereinbarung muss von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in unterzeichnet werden und kann anschließend bei einer AMS-Geschäftsstelle oder online eingereicht werden.

    Weitere Informationen: www.ams.at