Abschluss des Universitätslehrganges
Der Titel Akademische*r Supervisor*in und Coach wird nach Abschluss des Lehrgangs unter folgenden Voraussetzungen verliehen:
- Durchgängige Teilnahme an allen Seminaren
- Nachweis von 75 Einheiten Lernsupervision
- Nachweis von 50 Einheiten Lehrsupervision
- Nachweis von 55 Einheiten Peergroup
- approbierte Abschlussarbeit
- sowie eine mit Erfolg abgelegte kommissionelle Abschlussprüfung
Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass der*die Teilnehmer*in in der Lage ist, eine supervisionsrelevante Fragestellung, die aus der eigenen Supervisions- bzw. Coachingerfahrung erwächst, selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Sie umfasst ca. 35 bis 45 Seiten.