Eine Bewerbung um Aufnahme in den Universitätslehrgang "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" mit Start 2021/2022 ist ab sofort möglich. Bitte laden Sie hierfür das ausgefüllte Anmeldeformular und alle erforderlichen Unterlagen auf unsere Bewerbungsseite hoch:
Gemäß den Teilnahmevoraussetzungen sind folgende Unterlagen für eine Bewerbung notwendig:
Die Bewerbung ist nur über unsere Bewerbungsmaske möglich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen zur Beglaubigung von Vorbildungen auf der Website vom Studienservice und Lehrwesen der Universität Wien.
Der Universitätslehrgang wird voraussichtlich jährlich im Wintersemester starten.
Je nach Anmeldezahlen werden voraussichtlich drei Sprachen in Kombination mit Deutsch angeboten.
Achtung: Aufgrund der jetzigen Lage finden die Aufnahmeprüfungen digital statt.
Für die Aufnahme in den Universitätslehrgang ist die Absolvierung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung im gewählten Sprachenpaar (beide Sprachen) erforderlich.
Informationen über die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen finden Sie in diesem Informationsblatt. Empfehlungen zur Vorbereitung auf die schriftliche Deutschprüfung können Sie diesem Dokument entnehmen. Unter "Downloads" finden Sie außerdem einen Modelltest samt Lösung. Gerne können wir Ihnen bei Interesse auch die entsprechenden Hördateien per Mail zukommen lassen. Bitte melden Sie sich hierfür bei uns: ulg.dolmetschen@univie.ac.at
Die schriftliche Aufnahmeprüfung in der jeweils anderen Sprache folgt dem Aufbau der Deutschprüfung.
Für den Start im Wintersemester 2021/2022 finden die Aufnahmeprüfungen zu folgenden Terminen statt:
Bitte beachten Sie, dass keine anderen Termine vergeben werden können!
Für das Aufnahmeverfahren inkl. Aufnahmeprüfung werden € 100,- in Rechnung gestellt. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail und muss auf jeden Fall vor dem 5. September beglichen werden. Bitte schicken Sie uns nach Überweisung die Zahlungsbestätigung per Mail an: ulg.dolmetschen@univie.ac.at. Davon werden € 50,- bei positiver Absolvierung auf den Lehrgangsbeitrag angerechnet. Die Prüfungsgebühr kann nicht rückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Absolvierung der Aufnahmeprüfungen nur dann möglich ist, wenn Sie die Prüfungsgebühr rechtzeitig entrichtet haben.
Die Teilnehmer*innen verfügen zumindest über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges oder gleichwertiges Studium. Zusätzliche Berufserfahrung ist von Vorteil.
Zudem steht der Universitätslehrgang (ohne Masterabschluss) in begründeten Einzelfällen auch Dolmetscher*innen ohne akademischen Abschluss (mit Hochschulreife) offen, die zumindest vier Jahre Erfahrung in translationsrelevanten Bereichen nachweisen können.
Sprachlich müssen die Bewerber*innen C1-Niveau im jeweiligen Sprachenpaar beherrschen, dies wird in einer Aufnahmeprüfung bewertet.