Praktikum

Im Rahmen des Universitätslehrganges "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" ist die Absolvierung eines Praktikums im Ausmaß von 8 ECTS Credits (200 Stunden) in einer öffentlichen, privaten oder gemeinnützigen Einrichtung mit Dolmetschbedarf vorgesehen.

Für die Anerkennung des Praktikums müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • eine tabellarische Übersicht, in der alle relevanten Berufserfahrungen aufgelistet sind (inkl. Zeitangaben, Beschreibung der relevanten Tätigkeit, Zeitaufwand, Namen der Auftraggeber*innen, Arbeitssprachen, Gesamtstundenausmaß aller Tätigkeiten; siehe Vorlage)
  • eine Bestätigung der*des Praktikumsgeberin*Praktikumsgebers, aus der Zeitraum, Stundenausmaß und Art der ausgeübten Tätigkeiten inkl. Sprachen hervorgehen

Bitte verwenden Sie für die Erstellung der tabellarischen Übersicht und des Praktikumsberichtes die offiziellen Formatvorlagen. Ausführliche Informationen zum Praktikumsbericht können Sie dem Informationsblatt entnehmen, das Sie bitte genau durchlesen sollten, bevor Sie den Praktikumsbericht verfassen.