Bewerbung und Zulassung

Eine Bewerbung um Aufnahme in den Universitätslehrgang "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" mit Start 2024/25 ist ab sofort möglich. Bitte laden Sie für die Bewerbung alle erforderlichen Unterlagen auf unsere Bewerbungsseite hoch:

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Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer*innen verfügen zumindest über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges oder gleichwertiges Studium. Zusätzliche Berufserfahrung ist von Vorteil. 

Zudem steht der Universitätslehrgang (ohne Masterabschluss) in begründeten Einzelfällen auch Dolmetscher*innen ohne akademischen Abschluss (mit Hochschulreife) offen, die zumindest vier Jahre Erfahrung in translationsrelevanten Bereichen nachweisen können. 

Sprachlich müssen die Bewerber*innen C1-Niveau im jeweiligen Sprachenpaar beherrschen, dies wird in einer Aufnahmeprüfung bewertet.

Bewerbungsunterlagen

Gemäß den Teilnahmevoraussetzungen sind folgende Unterlagen für eine Bewerbung notwendig:

  • Motivationsschreiben (1 Seite) - Sprachbiografie, ggf. bisherige Erfahrung im Bereich Dolmetschen und/oder Übersetzen, Gründe und Motivation für den Besuch des Universitätslehrganges
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Hochschulreife und ggf. der Verleihung des akademischen Grades (ggf. beglaubigt UND in beglaubigter Übersetzung)
  • Bei fehlendem akademischen Abschluss: Nachweis über mindestens 4 Jahre Praxis in einem fachlich relevanten Bereich
  • Nachweis über Sprachkenntnisse (mind. C1-Niveau)
  • Kopie des Reisepasses bzw. des Personalausweises
  • Dokumente oder Nachweise im Falle einer Namensänderung

Die Bewerbung ist nur über unsere Bewerbungsmaske möglich.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen zur Beglaubigung von Vorbildungen auf der Website vom Studienservice und Lehrwesen der Universität Wien.

Der Universitätslehrgang wird voraussichtlich jährlich im Wintersemester starten.

Je nach Anmeldezahlen werden voraussichtlich drei Sprachen in Kombination mit Deutsch angeboten.

Aufnahmeprüfung

Für die Aufnahme in den Universitätslehrgang ist die Absolvierung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung im gewählten Sprachenpaar (beide Sprachen) erforderlich.

Detailinformationen zur Prüfung erhalten Sie ca. zwei Monate vorher.