Lehrgangsbeitrag
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Lehrgangs- und Programmbeitrag, dem ÖH-Beitrag, der Einzahlung der Beiträge und der Meldung der Fortsetzung Ihres Weiterbildungsprogrammes am Postgraduate Center der Universität Wien.
Lehrgangsbeitrag
Lehrgangs-/Programmbeitrag
Die Höhe des Lehrgangs-/Programmbeitrags ist in der Anmeldemaske angeführt. Die Zahlungsbedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Mit dem Absenden der Anmeldemaske stimmen Sie unter anderem den Zahlungsbedingungen zu.
ÖH-Beitrag
Höhe des Beitrags im Studienjahr 2024/25
Im Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025 beträgt der ÖH-Beitrag € 24,70.
70 Cent des Beitrags werden für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet. Der restliche Betrag wird zwischen der Bundesvertretung und den einzelnen Hochschulvertretungen verteilt.
Allgemeine Informationen zum ÖH-Beitrag
Alle Studierenden der Universität Wien, einschließlich außerordentlicher Studierender in Weiterbildungsprogrammen, sind verpflichtet ihr Studium zur Fortsetzung zu melden. Für die Meldung der Fortsetzung sind die jeweils erforderlichen Beiträge zu entrichten. Zu diesen zählt auch der Pflichtbeitrag für die Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH-Beitrag).
Einzahlung des ÖH-Beitrags für Teilnehmer*innen von Weiterbildungsprogrammen
Für Studierende in Weiterbildungsprogrammen ist der ÖH-Beitrag bereits im Lehrgangs-/Programmbeitrag enthalten.
Die Einzahlung des ÖH-Beitrags erfolgt durch das Postgraduate Center der Universität Wien. Eine Einzahlung des ÖH-Beitrags über u:space ist daher nicht erforderlich.
Besonderheiten für Studierende mit Mehrfachinskription
Wenn Sie neben Ihrem Weiterbildungsprogramm zusätzlich für ein weiteres Studium an der Universität Wien zugelassen sind (z.B. Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktorat-, PhD-Studium), ist der ÖH-Beitrag ebenfalls nur einmalig zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass durch die Zulassung zu anderen Studien weitere Beitragspflichten entstehen können. Beispielsweise wenn Sie sich in Ihrem ordentlichen Studium außerhalb der vorgesehenen Studiendauer (inklusive Toleranzsemester) befinden. In diesen Fällen kann auch ein Studienbeitrag fällig werden.
Sollten Sie den ÖH-Beitrag versehentlich doppelt eingezahlt haben, können Sie diesen rückfordern. Ein entsprechendes Formular befindet sich im Service Desk der Universität Wien im Bereich Studienzulassung.
Einzahlung des Lehrgangs-/Programmbeitrags
Rechnungslegung und Einzahlung
Die Rechnung für Ihren Lehrgangs-/Programmbeitrag wird Ihnen von der Finance-Abteilung des Postgraduate Centers per E-Mail zugesendet. Bitte leisten Sie die Zahlung erst nach Erhalt der Rechnung und geben Sie dabei unbedingt die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an.
Bei Fragen zur Rechnung wenden Sie sich gern an: rechnung.pgc@univie.ac.at
Meldung der Fortsetzung
Wenn Sie Student*in an einer Universität sind, müssen Sie jedes Semester innerhalb der Zulassungs- bzw. Nachfrist den Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen, um das Studium fortzusetzen. Mit der Einzahlung melden Sie die Fortsetzung Ihres Studiums für das nächste Semester.
Erst wenn Ihr Studium zur Fortsetzung gemeldet ist, können Sie sich die aktuellen Semesterunterlagen (Studienblatt, Studienbestätigung) in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken und Ihre u:card für das neue Semester validieren.
Teilnehmer*innen von Weiterbildungsprogrammen entrichten Ihren ÖH-Beitrag mittels Lehrgangs-/Programmbeitrag. Die Fortsetzungsmeldung erfolgt durch Einzahlung des ÖH-Beitrags über das Postgraduate Center. Sie müssen daher keine separate Einzahlung des ÖH-Beitrags vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass auch aus anderen Studien an der Universität Wien Studienbeitragspflichten entstehen können. Zum Beispiel wenn Sie sich in einem weiteren Studium außerhalb der vorgesehenen Studiendauer (inkl. Toleranzsemester) befinden. Auch diese Beiträge sind fristgerecht und in voller Höhe zu entrichten. Andernfalls kommt es zur Unterlassung der Fortsetzungsmeldung und dem Ausschluss von Ihren Studien.