In einer Vielzahl von Universitätslehrgängen ist auch eine Master-Thesis zu verfassen. Umfang und Inhalt variieren dabei von Lehrgang zu Lehrgang und sind im Curriculum Ihres Universitätslehrgangs definiert. Ihr Program Management unterstützt Sie in administrativen Prozessen rund um die Master-Thesis von der Meldung von Thema und Betreuer*in, über die Einreichung bis hin zur Übermittlung des Gutachtens.


1. Thema und Betreuer*in finden

Thema und Betreuer*in Ihrer Master-Thesis werden von Ihnen mittels Formular "Anmeldung des Themas der Master-Thesis und Bekanntgabe Betreuer*in (PGC/MT1)" (siehe 8. Downloads) bei Ihrem Program Management angemeldet.

Die Genehmigung des Themas und des*der Betreuer*in ist eine delegierte Aufgabe des Studienpräses an die Wissenschaftliche Leitung Ihres Universitätslehrgangs. Die Genehmigung oder Untersagung erfolgt innerhalb von vier Wochen.

Eine Liste möglicher Betreuer*innen erhalten Sie bei Ihrem Program Management. In Frage kommen dabei grundsätzlich:

  • Wissenschaftliche Leitung (Univ.-Prof. gem § 14 (2) studienrechtlicher Teil der Satzung)
  • Universitätsprofessor*innen (Univ.-Prof.; o. Univ.-Prof., ao. Univ.-Prof.; gem § 14 (2) studienrechtlicher Teil der Satzung)
  • Habilitierte Mitarbeiter*innen (Priv.-Doz., Privatdoz.; gem § 14 (2) studienrechtlicher Teil der Satzung)
  • Assoziierte Universitätsprofessor*innen (Assoz.-Prof.; gem § 14 (2) studienrechtlicher Teil der Satzung)
  • Assistenzprofessor*innen (Ass.-Prof.; gem § 14 (2) studienrechtlicher Teil der Satzung)
  • Honorarprofessor*innen (Hon.-Prof.; gem § 4 (2) Teil der Satzung zu Honorarprofessor*innen)
  • Genehmigte (externe) Betreuer*innen

Dem Antrag ist ein Exposé Ihres Vorhabens beizufügen. Das Exposé dient als Orientierungshilfe für den*die Studierende*n, den*die Betreuer*in als auch für die Wissenschaftliche Leitung. Diese Punkte sollte ein Exposé umfassen:

  • Arbeitstitel
  • Kurzbeschreibung
  • vorläufige Inhaltsangabe und Gliederung
  • Forschungslücke
  • Fragestellung(en)
  • wissenschaftliche Hypothese(n)
  • etwaige erwartete Ergebnisse
  • Ziel der Master-Thesis
  • Methoden
  • Zeitplan und Arbeitsschritte
  • vorläufige Literaturliste

Mit Bestätigung Ihres Themas und Betreuung können Sie mit dem Verfassen Ihrer Master-Thesis beginnen. Fristen für die Abgabe werden in Absprache mit dem Program Management und dem*der Betreuer*in vereinbart.


2. Master-Thesis verfassen

Eine Master-Thesis ist nach wissenschaftlichen Kriterien und unter Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu erstellen. Das Rektorat hat Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erstellt, welche Sie in den Mitteilungsblättern der Universität Wien finden.

Informationen zu den Themen Plagiat, Urheberrecht sowie Bildnutzung und Datenschutz in der Sozialwissenschaft, finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses.

Folgende Kriterien sind in jeder wissenschaftlichen Arbeit einzuhalten:

  • Arbeiten Sie auf dem aktuellen Stand der Forschung und Wissenschaft! Untersuchungen müssen lege artis und damit auf Basis des aktuellen Stands von Forschung und Wissenschaft durchgeführt werden.
  • Arbeiten Sie nachvollziehbar und ehrlich! Dokumentieren Sie Ihre Recherche und Ergebnisse. Formulieren Sie Forschungsfragen, argumentieren Sie stringent, strukturieren Sie Ihre Arbeit und ziehen Sie für Ihr Fach und Thema relevante Methoden heran. Kennzeichnen Sie die Verwendung fremden Gedankenguts anhand der aktuellen und für Ihr Fach geltenden Zitierregeln und weisen Sie Quellen nachvollziehbar aus.
  • Arbeiten Sie kritisch! Quellen und Ergebnisse müssen kritisch hinterfragt und offengelegt werden.
  • Machen Sie Ihre Arbeit zugänglich! Wissenschaftliche Ergebnisse sollen in Form von Publikationen der (wissenschaftlichen) Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Im Rahmen der Einreichung Ihrer Master-Thesis können Sie auch den elektronischen Volltext zugänglich machen, wenn Sie dies wünschen.
  • Arbeiten Sie auf hohem sprachlichen Niveau! Verfassen Sie Ihre Master-Thesis in korrekter Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik sowie in einwandfreiem wissenschaftlichen und neutralem Sprachstil.

3. Master-Thesis einreichen

Sobald der*die Betreuer*in entscheidet, dass Ihre Master-Thesis fertig gestellt ist, können Sie die Master-Thesis über den Hochschulschriftenserver-Plagiatsprüfung (HoPla) hochladen. Ihr*e Betreuer*in erhält nach erfolgter Plagiatsprüfung eine Mailbenachrichtigung. Auch Sie erhalten eine Benachrichtigung an Ihre u:net Adresse sobald die Master Thesis zur Beurteilung freigegeben wurde.

Neben der Abgabe der elektronischen Version auf HoPla, sind innerhalb einer Woche auch eine Printversion der Master-Thesis und die über HoPla generierte Hochladebestätigung im Service Center des Postgraduate Center einzureichen. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier Gerne können Sie Ihre Master-Thesis auch auf postalischem Weg übermitteln.

Bitte denken Sie auch daran, vor der Einreichung alle persönlichen Daten in u:space zu kontrollieren.


Bitte beachten Sie, dass alle Master-Thesen den Formvorschriften der Universität Wien entsprechen müssen. Für die Printversion gilt unter Anderem:

  • DIN A4 Hochformat
  • doppelseitiger Druck
  • hart gebunden

Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Verordnung über die Formvorschriften bei der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten, welche Sie in den Mitteilungsblättern der Universität Wien finden.

4. Formvorschriften für die Master-Thesis


5. Ausschluss von der Benützung (Sperre)

Das Universitätsgesetz (§ 86 UG) schreibt vor, dass Ihre Master-Thesis veröffentlicht werden muss, was durch das Aufstellen der Printversion in der Universitätsbibliothek passiert.

Sie entscheiden freiwillig, ob der elektronische Volltext Ihrer Master-Thesis im Internet veröffentlicht wird. Zur Veröffentlichung der Druckversion hingegen sind Sie gemäß Universitätsgesetz verpflichtet.

Es ist möglich, einen Ausschluss der Benutzung der eingereichten Master-Thesis für eine Frist von maximal fünf Jahren zu beantragen (d.h. die Master-Thesis zu "sperren"). Voraussetzung dafür ist die Glaubhaftmachung, dass durch die Freigabe zur Nutzung in der Bibliothek wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind.

Eine Sperre der Master-Thesis wird von Ihnen mittels Formular "Sperre der Master-Thesis (PGC/MT3)" (siehe 8. Downloads) beantragt. Dieses ist bei der Einreichung der Printversion der Master-Thesis beizulegen oder auf elektronischem Weg an abschluss.pgc@univie.ac.at zu übermitteln.


6. Beurteilung der Master-Thesis

Die Beurteilung der Master-Thesis erfolgt durch Ihre*n Betreuer*in innerhalb von zwei Monaten nach der Einreichung. Die Beurteilung Ihrer Master-Thesis soll in ausführlicher und nachvollziehbarer Weise die Beurteilungskriterien erläutern. Auf Wunsch ist Ihnen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren.


7. Defensio

Gemäß Satzung der Universität Wien (§ 9 studienrechtlicher Teil) ist die Defensio die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss eines Master- oder Doktoratsstudiums und beinhaltet die Verteidigung der wissenschaftlichen Arbeit und die Prüfung durch einen Prüfungssenat in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs. Genaue Bestimmungen zur Defensio in Ihrem Universitätslehrgang entnehmen Sie dem Curriculum.

Ihr Program Management unterstützt Sie bei der Terminfindung, der Zusammenstellung Ihres Prüfungssenats und beim Ablauf Ihrer Defensio. Auf Wunsch erhalten Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Defensio eine Bestätigung über die Erbringung der letzten erforderlichen Leistung Ihres Universitätslehrgangs.


8. Downloads

Hier finden Sie alle für die Master-Thesis relevanten Formulare. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Checklist zur Verfügung, welche die wichtigsten Eckpunkte zum Thema "Master-Thesis" abdeckt und hilft die Übersicht zu bewahren.