Zulassung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Auswahlverfahren in Weiterbildungsprogrammen, zu den Antrags- und Bewerbungsfristen, erforderlichen Sprachnachweisen, der Antragstellung und dem Zulassungsverfahren, zum u:account und der Erstregistrierung für Studieninteressierte und der Beglaubigung von Vorbildungen. 

Auswahlverfahren

Alle Bewerber*innen haben zur Aufnahme in ein Weiterbildungsprogramm ein Auswahlverfahren erfolgreich zu absolvieren. Bei der Aufnahme werden beispielweise mittels eines Bewerbungsbogens Ihre Motivation und Ihre Zielsetzung erfragt.

Die Durchführung dieses Auswahlverfahrens obliegt der wissenschaftlichen Leitung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Program Management.


Antrags-/Bewerbungsfristen

Die Antrags- und Bewerbungsfristen finden Sie auf den Unterseiten der jeweiligen Weiterbildungsprogramme. Bei Rückfragen zu den Antrags-/Bewerbungsfristen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Program Management. 


Sprachnachweise

Weiterbildungsprogramme werden im Regelfall in Deutsch oder Englisch angeboten. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Über die Art des Nachweises entscheidet die wissenschaftliche Leitung. 

Wird ein Weiterbildungsprogramm in englischer Sprache abgehalten, sind gute Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Auch hier entscheidet die wissenschaftliche Leitung über die Art des Nachweises. 


Antragstellung und Zulassungsverfahren

Sie erhalten alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und dem Zulassungsverfahren nach der Benachrichtigung über die Aufnahme durch das Program Management. 


u:account und Erstregistrierung für Studierende

Nach Mitteilung über die Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm erhalten Sie Informationen durch Ihr Program Management und die Aufforderung zur Anlage des u:account und Erstregistrierung für Studierende auf u:space. 


Beglaubigung

Je nach Ausstellungsland Ihrer Dokumente kann eine Beglaubigung nötig sein. Gibt es für das Land, in dem Ihre Dokumente ausgestellt wurden, Beglaubigungsvorschriften (siehe Link unten), müssen Ihre Dokumente bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entsprechend beglaubigt sein. Die Beglaubigungen müssen auf den Originaldokumenten angebracht werden. 


Apostille

Für eine Beglaubigung Ihrer Dokumente durch eine Apostille wenden Sie sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars. Studieninteressierte mit Dokumenten aus der Volksrepublik China müssen zusätzlich zu den beglaubigten Unterlagen eine Bestätigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der deutschen Botschaft in Peking vorlegen. 


Vollbeglaubigung

Für eine Vollbeglaubigung Ihrer Dokumente benötigen Sie Bestätigungen des Unterrichts- oder Bildungsministeriums sowie des Außenministeriums (bzw. in einigen Ländern des Justizministeriums) des Ausstellungslandes. Als Letztes muss die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) die für das Ausstellungsland der Dokumente zuständig ist, diese Bestätigungen überbeglaubigen. Für einige Länder ist die Überbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde ausgesetzt. In diesem Fall benötigen Sie die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und des Außenministeriums.


Übersetzung

Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.

>> Informationen und eine vollständige Länderliste


Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Anerkennung oder Bewertung Ihrer im Ausland erworbenen Bildungsqualifikation, kann Ihre Chancen im Arbeitsmarkt erhöhen und den Zugang zu akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten in Österreich erleichtern. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ENIC NARIC AUSTRIA) erstellt auf Anfrage Bewertungen von ausländischen Schulzeugnissen und Hochschulqualifikationen aus allen Ländern der Welt für berufliche Zwecke aus. Eine Bewertung von Schul- oder Studienabschlüssen kann hier beantragt werden. Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium obliegt der jeweiligen österreichischen Bildungseinrichtung (Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Pädagogische Hochschulen). Eine Bewertung durch ENIC NARIC AUSTRIA wird für diesen Prozess empfohlen, ist jedoch nicht erforderlich. 

Anlaufstelle Wien (AST Wien)

Die AST Wien bietet kostenlose Beratung im Anerkennungs- und Bewertungsverfahren für Drittstaatenangehörige und Personen mit Bildungsabschlüssen aus einem Drittstaat an. Die Beratung umfasst unter anderem die Klärung, ob eine formale Anerkennung erforderlich ist und ob Ihre Abschlussdokumente zusätzliche formale Anforderungen erfüllen müssen, wie beispielsweise eine beglaubigte Übersetzung. Die Kontaktdaten der AST Wien für eine persönliche Beratung finden Sie auf anlaufstelle-anerkennung.at.

ANABIN - Datenbank zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Recherchieren Sie selbständig Ihren Schul- oder Studienabschluss auf dem Infoportal anabin (Deutsche Datenbank für anerkannte Hochschulen weltweit). Stellen Sie in wenigen Schritten fest, wie ihr Abschluss im Bildungssystem eingeordnet wird und ob Ihre Hochschuleinrichtung akkreditiert ist: anabin.kmk.org

Nostrifzierung

Die Nostrifizierung ist der Vorgang, bei dem Ihr ausländischer Studienabschluss einem österreichischen Studienabschluss offiziell gleichgestellt wird. Eine Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse kann an der Universität Wien vorgenommen werden, vorausgesetzt der Studiengang des abgeschlossenen Studiums wird an der Universität Wien angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss des Nostrifizierungsverfahrens sind Sie unter anderem berechtigt, den entsprechenden österreichischen akademischen Grad zu führen. Ihre Ansprechpersonen für allgemeine Auskünfte und Beratung sind das Büro Studienpräses der Universität Wien. Eine Nostrifizierung Ihres Abschlusses für die Zulassung am Postgraduate Center ist nicht erforderlich. Zu den Kontaktdaten sowie Ansprechpersonen gelangen Sie hier: studienpraeses.univie.ac.at/nostrifizierung

Uniport – Karriereservice der Universität Wien

Das Uniport bietet Drittstaatenangehörigen während ihres Studiums an der Universität Wien persönliche Karriereberatung auf Deutsch und Englisch an. In diesen Beratungsgesprächen lernen Sie die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Arbeitsmarktes kennen (z. B. die Aufenthaltsbewilligung oder die Rot-Weiß-Rot – Karte) und erhalten nützliche Ressourcen für Ihre Jobsuche als Student*in oder Absolvent*in in Österreich. Die Beratungen werden vor Ort und online über Microsoft Teams durchgeführt. Zum Termintool für die kostenlose Beratung gelangen Sie hier: uniport.at/beratung

Uniport webinar - Studieren und Arbeiten in Österreich als Drittstaatsangehöriger

Die Uniport bietet Workshops an, die von Karriere-Experten organisiert werden und sich mit Berufsmöglichkeiten in Österreich für aktuelle Studierende und Absolvent*innen der Universität Wien befassen. Wenn Sie planen, sich nach Ihrem Abschluss in Österreich niederzulassen, ist dieses Webinar die perfekte Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Grundlagen und Strategien zur Jobsuche in Österreich vertraut zu machen. Das nächste Webinar findet im Januar 2025 statt – eine Anmeldung ist erforderlich: uniport.at/workshops-webinare