Teilnahmevoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen sind
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomstudium) oder ein anderes erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomstudium) mit einer substantiellen rechtswissenschaftlichen Ausbildung (beispielsweise Wirtschaftswissenschaften).
- Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gemäß den allgemeinen studienrechtlichen Regeln der Universität Wien zudem gute Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.