Teilnahmevoraussetzungen

 

Zulassungsvoraussetzungen sind

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomstudium) oder ein anderes erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomstudium) mit einer substantiellen rechtswissenschaftlichen Ausbildung (beispielsweise Wirtschaftswissenschaften).
  • Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gemäß den allgemeinen studienrechtlichen Regeln der Universität Wien zudem gute Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.