Inhalte und Ziele


Das berufsbegleitende Masterprogramm „Legal Communication and Translation“ an der Universität Wien wird im Sprachenpaar Deutsch-Englisch angeboten. Die Teilnehmer*innen erwerben neben Fachwissen zum Thema Dolmetschen und Übersetzen, rechts- und sprachvergleichende Kenntnisse in den Bereichen des Unternehmens-, Gesellschafts-, Immobilien-, Familien- sowie Verfahrensrecht. Sie beschäftigen sich mit Tools für die KI-basierte maschinelle Kommunikation und Translation ebenso wie mit Formen der mehrsprachigen barrierefreien Kommunikation. 

Das Masterprogramm, das auf aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, stellt gleichzeitig eine praxisorientierte Weiterbildung dar. So sind kultur-, sprach- und fachspezifische Kommunikations-, Präsentations- und Verhandlungstechniken sowie Strategien in Settings mit Bezug zum Recht als Teil des Lehrplans. Die Teilnehmer*innen beschäftigen sich praxisorientiert mit Gesprächsaufbau, argumentativer Kommunikation, Verhandlungsführung und (technikgestütztem) Übersetzen, Konsekutiv- und Simultandolmetschen. Nach Absolvierung der Weiterbildung verfügen sie über Fachkommunikations-, Übersetzungs- und Dolmetschkompetenz des Sprachenpaars Englisch/Deutsch im Rechtsbereich.

Zielgruppe


Das postgraduale Masterstudium richtet sich primär an Notar*innen, Anwält*innen und Richter*innen, steht aber allen Jurist*innen in nationalen und internationalen Organisationen und Unternehmen offen, ebenso Personen in fachnahen Berufen wie z.B. Wirtschaftstreuhänder*innen. 

Qualifikationsprofil


­Die Absolvent*innen des Masterprogramms "Legal Communication and Translation" an der Universität Wien besitzen wissenschaftliche und praktische Kompetenzen und beherrschen Methoden, die für die Kommunikations- und Translationstätigkeit im rechtlichen Kontext erforderlich sind. Sie sind Expert*innen am Schnittpunkt von Rechts- und Translationswissenschaft.

Das Masterprogramm Legal Communication and Translation ermöglicht Notar*innen die Errichtung fremdsprachiger Notariatsakte und anderer Beurkundungen in der englischen Sprache (z.B. notarielle Protokolle, Beglaubigungen...).

Zudem befähigt der Abschluss des Masterprogramms zur Prüfung als allgemein beeidete*r und gerichtlich zertifizierte*r Dolmetscher*in. Nach Ablegen dieser Prüfung und einer einjährigen Berufspraxis können Absolvent*innen die Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher*in aufnehmen.