Interview mit dem wissenschaftlichen Leiter des Masterprogramms "Arbeitsrecht (LL.M.)"
Wir haben Prof. Martin Gruber-Risak, den wissenschaftlichen Leiter des neuen LL.M.-Programms an der Universität Wien zu einem kurzen schriftlichen Interview gebeten. Lesen Sie hier das Interview um weitere Einblicke rund um das Weiterbildungsangebot zu erhalten.
Was macht das Masterprogramm "Arbeitsrecht (LL.M.)" an der Universität Wien zu einem so attraktiven Weiterbildungsangebot?
In sehr kompakter Form vermitteln namhafte Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis Inhalte und Fertigkeiten, die einen Arbeitsrechtsexperten bzw eine Arbeitsrechtsexpertin ausmachen. Attraktiv ist sicherlich auch der akademische Abschluss mit einem LL.M.-Grad, der die Zusatzqualifikation auch gut sichtbar macht. Besonderer Wert wurde bei der Konzipierung des Masterprogramms auf die praktische Verwertbarkeit gesetzt – das spiegelt sich nicht nur in den Inhalten, sondern auch in der Art der Vermittlung wider. Es wird viel mit Praxisfällen, konkreten Vereinbarungsmustern oder auch Fallstudien gearbeitet. Meine Idee von Lehre ist ohnehin nicht ein Frontalunterricht, sondern ein interaktiver Workshop bei dem sich die Teilnehmenden maximal einbringen können und eine Diskussion im Vordergrund steht. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Studierenden zumeist berufstätig sind und dass eine Ausbildung neben der Berufstätigkeit eine Herausforderung darstellt. Daher schauen wird darauf, dass die Einheiten, die jeweils Donnerstag und Freitag spätnachmittags bzw abends sowie ganztags am Samstag stattfinden, möglichst kurzweilig und abwechslungsreich sind, ohne dabei auf den wissenschaftlichen Tiefgang zu verzichten.
Welche Inhalte deckt das Masterprogramm ab?
Selbstverständlich werden alle wichtigen Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts behandelt. Dabei geht es um Arbeitsvertragsgestaltung, Arbeitszeit, Gleichbehandlung oder die Beendigung von Arbeitsverträgen ebenso wie auch um betriebliche Mitbestimmung oder überbetriebliche kollektive Regelungen. Zur Vorbereitung auf die Arbeit in internationalen Zusammenhängen gibt es auch Module in englischer Sprache über die Kerninhalte des österreichischen Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Anwendungs- und Durchsetzungsfragen, denen ein eigenes Modul gewidmet ist. Hier werden neben den sozialversicherungs- und abgabenrechtliche Aspekten des Arbeitsverhältnisses, die inner- und außerbetriebliche Konfliktlösung (insbesondere Compliance und Whistleblowing, gerichtliche Rechtsdurchsetzung, Mediation sowie das arbeitsrechtsrelevantes Verwaltungsstrafrecht) ebenso behandelt, wie Sachverhalte mit Auslandsberührung, Umstrukturierungen oder Fragen bezüglich New Work und Leadership. Für Jurist*innen ist zudem die Teilnahme am Österreichischen Moot Court Arbeitsrecht vorgesehen, den ich vor einigen Jahre gemeinsam mit Stefan Köck, einem Anwalt und Honorarprofessor an unserem Institut, ins Leben gerufen habe und bei dem Teams aller österreichischen Universitäten, die Arbeitsrecht unterrichten, gegeneinander antreten. Und natürlich ist auch eine Masterarbeit zu einem selbstgewählten arbeitsrechtlichen Thema zu verfassen und zu verteidigen.
An wen richtet sich das Weitebildungsprogramm?
Der LL.M.-Lehrgang "Arbeitsrecht" richtet sich an alle, die an einer einschlägigen, fundierten und praxisorientierte Zusatzausbildung interessiert sind und die dies durch einen akademischen Grad auch ausweisen möchten. Er richtet sich dabei nicht nur an Jurist*innen, sondern auch an Absolvent*innen anderer Studienrichtungen. Für diese ist ein erstes Modul vorgesehen, das die Grundlagen der Rechtsordnung im Allgemeinen und des Arbeitsrechts im Besonderen vermittelt. Jurist*innen nehmen stattdessen an dem Österreichischen Moot Court Arbeitsrecht teil. Typische Zielgruppen sind Rechtsanwält*innen und Rechtsanwaltsanwärter*innen, Mitarbeiter*innen in Personalabteilungen, bei Interessenvertretungen und Steuerberatungskanzleien.
Was können Teilnehmer*innen erwarten? Was können sie aus dem Masterprogramm für ihre Tätigkeit konkret mitnehmen?
Die Leitidee hinter dem LL.M.-Programm "Arbeitsrecht" ist die Ausbildung von Arbeitsrechtsexpert*innen, die selbständige komplexe arbeitsrechtliche Probleme lösen können. Der besondere Fokus liegt dabei auf dessen Anwendung und Durchsetzung, wobei bewusst eine Konzentration auf das österreichische Arbeitsrecht erfolgt. Konkret können die Teilnehmenden ein fundiertes Wissen des österreichischen Arbeitsrechts samt der relevanten angrenzenden Bereiche sowie der österreichischen und auch der internationalen Dimension mitnehmen. Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, sich ein berufliches Netzwerk mit anderen Studierenden, Vortragenden und künftig auch mit Absolvent*innen aufzubauen.
Was ist Ihr akademischer und professioneller Hintergrund?
Ich bin seit 2007 Professor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. Davor war ich bereits an der Universität Passau/Deutschland und an der University of Otago/Neuseeland tätig. Zudem habe ich in einer Anwaltskanzlei gearbeitet sowie als Vorsitzender eines Senats der Gleichbehandlungskommission und bin seit Jahrzehnten Vortragender bei Praktiker*innenseminaren. All diese unterschiedlichen Erfahrungen flossen in die Konzipierung des LL.M.-Programms "Arbeitsrecht" mit ein, das eine wissenschaftlich fundierte Zusatzausbildung in diesem Bereich bietet und so eine derzeit bestehende Lücke schließt.