Akademischer Grad

Nach erfolgreicher Absolvierung aller erforderlichen Leistungsnachweise verleiht die Universität Wien an die Absolvent*innen des LL.M.-Programms für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht den akademischen Grad "Master of Laws" - "LL.M.".

Der Abschluss des LL.M.-Studiums wird zudem durch ein Abschlussprüfungszeugnis der Universität Wien beurkundet.

Der LL.M. gehört gemäß § 87a Abs 1 Universitätsgesetz 2002 zu den international gebräuchlichen Mastergraden, der an Absolvent*innen jener Universitätslehrgänge bzw. Weiterbildungsprogramme verliehen wird, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar ist.

Die nächste LL.M.-Graduierungsfeier findet am 27. September 2024 (13 Uhr) statt. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn bis spätestens 31.08.2024 alle erforderlichen Prüfungsleistung inkl. Masterarbeit erbracht sind.