Lehrplan und Module
Bewährtes und Neues: Das seit 1999 bestehende Masterprogramm für Informationsrecht und Rechtsinformation wurde 2011/2012 einem Relaunch unterzogen und neu strukturiert. Das Curriculum wurde zeitgemäß adaptiert und das Masterprogramm wird nun unter dem Namen "Informations- und Medienrecht" im Oktober 2012 an der Universität Wien angeboten. Das Curriculum wurde im Mitteilungsblatt der Universität Wien (Studienjahr 2011/2012 - Ausgegeben am 25.06.2012 - 36. Stück) veröffentlicht.
Das Masterprogramm richtet sich an alle Absolvent*innen eines rechtswissenschaftlichen Studiums, die im Informations- und Medienrecht arbeiten, oder sich in diesen Bereichen spezialisieren wollen. Der akademische Titel Master of Laws "LL.M." macht diese Spezialisierung deutlich.
Das LL.M. Programm spannt den Bogen von technischen und wirtschaftlichen Grundlagen zu allen relevanten Fragestellungen des Informations- und Medienrechts, die in insgesamt zehn Pflichtmodulen vermittelt werden.
- "Informationstechnische Grundlagen"
- "Technische Grundlagen der Rechtsinformation"
- "Grundlagen Medienwirtschaft in Österreich und Europa"
- "Wissenschaftliche und terminologische Grundlagen"
- "Zivilrechtliche Grundlagen des Informations- und Medienrechts"
- "Europa- und öffentlichrechtliche Fragen des Informations- und Medienrechts"
- "Strafrechtliche Fragen des Informations- und Medienrechts"
- "Datenschutz- und Datensicherheitsrecht"
- "Medien und Rundfunkrecht"
- "Telekommunikationsrecht".
Im Rahmen von Wahlpflichtmodulen ist eine weitere Spezialisierung möglich. Derzeit werden die Wahlpflichtmodule "Datenschutz- und Datensicherheitsrecht", "Telekommunikationsrecht", "Vertiefung Urheber- und Medienrecht" und "IT-Unternehmenspraxis" angeboten. Ein Wahlpflichtmodul ist aus diesem Pool zu wählen und zu absolvieren. Der Besuch weiterer Module ist möglich und sinnvoll.
Absolvent*innen arbeiten in der (spezialisierten) Anwaltschaft, in Medien- und IT-Unternehmen, in internationalen Organisationen und in der öffentlichen Hand. Dadurch können Absolvent*innen Rechtsfragen des Informations- und Medienrechts auch auf hohem Komplexitätsniveau praxisnah, rasch und zuverlässig beantworten. Sie verfügen auch über die erforderlichen technischen Kenntnisse und haben gelernt, auch neuartige Rechtsfragen des Einsatzes von Informationstechnologie selbständig zu beantworten.