Von der Betreuungssuche zum Abschlusszeugnis


E-Mail-Adresse:

Studierende erhalten kostenlos persönliche E-Mail-Adressen samt Postfach im Rahmen ihres u:accounts. Sollten Sie diese E-Mail-Adresse nicht verwenden, so richten Sie bitte jedenfalls eine Weiterleitung ein, damit Sie wichtige Nachrichten von Einrichtungen der Universität Wien nicht versäumen. 

Betreuungssuche:

Die Suche nach einer Betreuung sollte erst beginnen, wenn Sie bereits ein grobes Thema für Ihre Masterarbeit haben. 

  • Gemäß § 14 (2) des studienrechtlichen Teils der Satzung sind "Universitätsprofessorinnen, Universitätsprofessoren, habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, assoziierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (...) generell berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben verpflichtet, Diplom- und Masterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.

All jene Personen, die dieser Definition nicht entsprechen, können durch den*die Studienpräses für Betreuungen bewilligt werden. Alle Lehrenden mit Doktorat, die im Masterprogramm "Informations- und Medienrecht" unterrichten, wurden beim Studienpräses genehmigt. Wünschen Sie eine neue externe Betreuung, bitten wir Sie um ehestmögliche Bekanntgabe (E-Mail-Adresse, Kurz-CV und eine aktuelle Publikationsliste), da diese zu bestimmten Fristen (15. Februar und 15. September) genehmigt werden müssen. 

Anmeldung des Themas:

Wenn Sie eine Betreuung für Ihre Arbeit gefunden haben und der Arbeitstitel feststeht, können Sie Thema und Betreuer*in anmelden. Hierfür füllen Sie die Anmeldung des Themas (bitte Datei abspeichern oder hier das gedruckte Anmeldeformular) der Masterthese und Bekanntgabe der Beutereuer*in aus.

Studienkennzahl des Masterprogramms: UA 992 942 bzw. ab Oktober 2023: 999 083

Die Genehmigung des Themas und des*der Betreuer*in ist eine delegierte Aufgabe des*der Studienpräses an die wissenschaftliche Leitung. Die Genehmigung/Untersagung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Nach Fristablauf werden Thema und Betreuer*in automatisch genehmigt. Wir bitten Sie auch, das Thema in die Liste auf Moodle unter dem Punkt "Wissenschaftliches Arbeiten" einzutragen.

Der Anmeldung ist ein Exposee beizulegen: aus dem sollten folgende Punkte hervorgehen: Themenstellung, Relevanz (wissenschaftliche) des Themas, konkretes Ziel/Forschungsfrage, Herangehensweise (Methode), erste Einschätzung der Literaturbasis. 

Nach der Anmeldung wird das Thema im Verwaltungsprogramm der Universität Wien eingetragen und Sie erhalten dadurch den Status „Diplomand*innen/Dissertant*innen/Masterand*innen“ für die Universitätsbibliothek. Die Vorteile dieser Benutzer*innengruppe sind: 

  • Höhere Entlehnlimits in vielen Bibliotheken
  • Automatische Verlängerung der Leihfristen ,sofern möglich und nicht mehr als ein Werk überfällig ist
  • Verlängerung auch bei offenen Gebühren möglich

Verfassen der Masterthese:

Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 18 ECTS Credits, die abschließende Masterprüfung hat den Inhalt der Masterarbeit zum Gegenstand und umfasst weitere 2 ECTS Credits.

  • Laut Satzung § 14 (1) gilt „[…] Bei der Festlegung und Genehmigung des Themas ist besonders darauf zu achten, dass es bei einem Vollzeitstudium innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bearbeitet werden kann. […]“;

Masterthesen des Masterprogramms "Informations- und Medienrecht" weisen in etwa einen Umfang von 50 Seiten auf. Das kann variieren, je nach Themengebiet bzw. je Literatur- oder Judikaturbasis. 

Vergangene Abschlussarbeiten finden Sie (zum Teil auch im Volltext) in der Universitätsbibliothek bzw. auf u:theses (Erweiterte Suche, Suche nach Masterthesen und  Studienkennzahl 942).

Bitte halten Sie sich bei der Verfassung Ihrer Masterarbeit an die Formvorgaben der Universität Wien, ansonsten wird Ihre Arbeit abgewiesen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Ausschließlich DIN A4 (210 x 297 mm), Hochformat, hart gebunden.
  • Die Seiten sind doppelseitig zu bedrucken.
  • Die Randabstände sind so zu wählen, dass sie die Bindung und Heftung erlauben.
  • Das Titelblatt wird im Rahmen des Hochladeprozesses via https://uspace.univie.ac.at/ erstellt.
  • Ein deutsches und nach Möglichkeit auch ein englisches Abstract (min. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) ist verpflichtend in die Arbeit einzubinden. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, ist ebenso ein Abstract in der jeweiligen Sprache mitzubinden.
  • Die facheinschlägigen Zitierregeln sind einzuhalten, alle verwendeten Hilfsmittel sind in der Arbeit zu
    dokumentieren

Download: Formatvorlage

Abgabe:

Vor der Abgabe können die Studierenden über Moodle eine Plagiatsprüfung ihrer Arbeit vornehmen. Der*die Betreuer*in vereinbart mit dem*der Studierenden die Fristen der Abgabe der Master-Thesis in Koordination mit dem Program Management. Sobald Sie mit ihrem*ihrer Betreuer*in das Einvernehmen hergestellt haben, dass die Arbeit fertig gestellt ist, laden Sie diese über https://uspace.univie.ac.at/ hoch.

Nach erfolgreichem Upload erhält der*die Studierende eine Bestätigung (Hochladebestätigung), diese ist mit der gebundenen Arbeit abzugeben. Schicken Sie das hart gebundene und doppelseitig gedruckte  Exemplar der These mit der unterschriebenen Hochladebestätigung per Post an das Service Center:

  • Universität Wien, Postgraduate Center Campus der Universität Wien Spitalgasse 2, Hof 1 (Eingang 1.14.1), 1090 Wien

Print- und Digital-Version müssen ident sein. Es ist daher jedenfalls das PDF der hochgeladenen Version zu verwenden.

Nach dem elektronischen Hochladen der Arbeit beginnt die Beurteilungsfrist von zwei Monaten.

Plagiatsprüfung:

Via Moodle können Studierende bereits vorab eine Plagiatsprüfung an Ihrer Arbeit durchführen. Dies ist eine Hilfestellung, um Zitate und weitere Quellen zu überprüfen und die Arbeit sprachlich sowie inhaltlich zu verbessern. Die Software erkennt übereinstimmende Textidentitäten mit Online-Quellen die zum Zeitpunkt der Hochladung zur Verfügung stehen, Zitate müssen verifiziert/überprüft werden!

Nach der offiziellen Einreichung der These (Upload auf https://uspace.univie.ac.at/) wird eine automatische Plagiatsprüfung durchgeführt und der*die Betreuer*in erhält anschließend eine Mailbenachrichtigung, dass die Master-These zur Beurteilung freigegeben wurde. Auch der*die Studierende erhält eine Benachrichtigung an die u:net-Adresse sobald die Master-Thesis zur Beurteilung freigegeben wurde.

Beurteilung:

Die Masterthese wird von dem*der Betreuer*in benotet und hierzu wird auch ein Gutachten verfasst. 

Gemäß UG2002 § 82 (2) besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen"; das Gutachten der Masterthese wird Ihnen vor der Prüfung zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Abschlussprüfung:

Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen (Wissenschaftliche Leitung, Betreuer*in der These, Beisitzer*in). 

Sobald alle Prüfungsleistungen vollständig erbracht wurden und die Masterthese beurteilt wurde, wird ein Termin für eine Abschlussprüfung vereinbart. Diese findet meist einen Monat nach dem Upload der Arbeit statt. Wir melden uns diesbezüglich zeitnah für einen Termin bei Ihnen. Die Prüfung ist als Verteidigung der Masterthese konzipiert, das heißt, die Prüfer*innen bzw. Betreuer*innen stellen Fragen zur Arbeit.

Abschluss:

Laut der studienrechtlichen Satzung gilt folgendes:

  • Die Studienabschlüsse sind gemäß § 18 (2) zu ermitteln: „Anlässlich des Studienabschlusses eines Bachelor-oder Masterstudiums ist für jedes Modul eine Modulbewertung zu ermitteln. Diese wird als Mittelwert der um die ECTS-Punkte gewichteten Beurteilungen innerhalb des Moduls errechnet. Die Prüfungsleistungen in allen Modulen des Studiums werden für die Ermittlung der Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen nach demselben Verfahren herangezogen. Die Modulbewertungen und die Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen werden im Anhang zum Diplom (Diploma Supplement) auf zwei Kommastellen genau ausgewiesen. Ist die Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen kleiner oder gleich 1,50 und wurden sowohl die wissenschaftliche Arbeit als auch die studienabschließende Prüfung mit „sehr gut“ bzw. mit „mit Auszeichnung bestanden“ beurteilt, ist für das gesamte Studium das Abschlussprädikat „mit Auszeichnung bestanden“ zu vergeben. In den übrigen Fällen wird das Abschlussprädikat „bestanden“ vergeben.“

Wichtig dabei ist, dass  für das Abschlussprädikat "mit Auszeichnung bestanden" die Benotung sowohl der Masterthese als auch der Abschlussprüfung auf "Sehr gut" unabdingbare Voraussetzungen sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, muss der um die ECTS Credits gewichtete Notendurchschnitt aller anderen Prüfungsleistungen kleiner oder gleich 1,50 sein. 

Das Abschlusszeugnis und der Bescheid werden derzeit per E-Mail als amtssigniertes PDF zugestellt. Ein Antrag auf Verleihung ist nicht notwendig. Die Unterlagen werden innerhalb von vier Wochen vom Service Center des Postgraduate Center ausgestellt.

Abschlussfeier: 

Abschlussfeiern werden in regelmäßigen Abständen organisiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.

Publikation:

Falls Sie ihre Masterthese veröffentlichen – sei in Buchform oder als Aufsatz – würden wir uns sehr gern über eine Info freuen, die wir auch auf der Website veröffentlichen können. 
Darüber hinaus bietet der Verlag "danzig & unfried" Studierenden des Masterprogramms "Informations- und Medienrecht" die Möglichkeiten, Masterthesen in Buchform zu veröffentlichen. Diese werden somit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bei Interesse, kontaktieren Sie uns

Kurzinfos zum Nachlesen/Nachsehen:

Folien Kurzvortrag wissenschaftliches Arbeiten (Birgit Forgó-Feldner)

Folien Kurzvortrag: Informationen zur Masterthese inkl. Plagiatsprüfung Markus Holzweber) 

Video: Kurzvortrag: Informationen zur Masterthese inkl Plagitasprüfung (Markus Holzweber)