Rückblick: Jour-Fixe-Veranstaltungen
Privacy Ring 2023
Unter dem Titel "Human Privacy – Grenzen des Grundrechts im Zeitalter der K.I." fand am 21. September der mittlereile 10. Privacy Ring am Campus der Universität Wien statt. Die Vorträge behandelten ethische Herausforderungen des Datenschutzes und der Privatsphäre in einer von Künstlicher Intelligenz geprägten Welt.
Die Tagung bot Einblicke in die ethischen Herausforderungen des Datenschutzes und der Privatsphäre in einer von Künstlicher Intelligenz (K.I.) geprägten Welt.
In einer Zeit, in der Technologien wie Künstliche Intelligenz unsere Gesellschaft und unseren Alltag in nie dagewesener Weise durchdringen, sind Diskussionen über den Schutz der Privatsphäre und die ethischen Aspekte von entscheidender Bedeutung, so Mag. Judith Leschanz, Mitgründerin des Privacy Ring und Geschäftsführerin der Secur-Data. Nach den Vorträgen der Speaker fand eine angeregte Podiumsdiskussion statt, bei der die Expert*innen auf Fragen des Publikums eingingen und ihre eigenen Prognosen für die Entwicklung des Datenschutzes im Einflussbereich der Künstlichen Intelligenz darlegten.
Anschließend gab es die Gelegenheit, sich bei einem lockeren Get-Together auszutauschen und neue Bekanntschaften zu knüpfen. Die nächste Privacy Ring Veranstaltung wurde für April 2024 in Luzern mit dem Titel „Datenschutz in Immersive Reality“ angekündigt.
Die Vortragenden des Privacy Ring 2023:
- Jana Amthor (DATEV eG)
- Prof. Dr. Alexander Golland (FH Aachen, Wirtschaftsrecht)
- Peter Hense (Spirit Legal)
- Dr. Matthias Schmidl (Österreichische Datenschutzbehörde)
- Natalie Ségur-Cabanac (European Data Protection Supervisory Board)
- Prof. Ursula Sury (Universität Luzern, Vizedirektorin + Professorin f. Datenschutz, Informatik- und Urheberrecht)
Podiumsdiskussion am 28. März: E-Rezept, Gesundheitskarte und Onlinehandel: Wo stehen wir und wo wollen wir hin?
Das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht", die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT (www.it-law.at) und das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht (id.univie.ac.at) haben am 28. März zur Veranstaltung "E-Rezept, Gesundheitskarte und Onlinehandel: Wo stehen wir und wo wollen wir hin?" ind Dachgeschoß der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingeladen.
Nach der Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien) diskutierten zu Fragen rund um e-Rezept und e-Medikation:
- DDr. Meinhild Hausreither (Sektionsleitung, Humanmedizinrecht und Gesundheitstelematik, BMSGPK)
- Mag. Jürgen Holzinger (Obmann, Verein Chronisch Krank)
- Univ.-Prof. Dr. Ruth Ladenstein (Kinderärztin, St. Anna Kinderkrebsforschung)
- Univ.-Prof. Dr. Siegfried Meryn (Professor für Innere Medizin, ORF-Gesundheitsexperte, FUTURE HEALTH LAB)
- Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann (Geschäftsführer, Gesundheit Österreich GmbH)
- Univ.-Prof. Dr. Barbara Prainsack (Vorständin, Institut für Politikwissenschaften, Universität Wien)
- Charlotte Van Velthoven (Director, Public Affairs, Shop Apotheke Europe)
- Hofrat Hon.-Prof. Dr. Johannes Zahrl (Kammeramtsdirektor, Österreichische Ärztekammer
Die Titelfrage der Diskussion wurde von den Teilnehmer*innen unterschiedlich beantwortet. Meinhild Hausreither sah generell viel legistischen Handlungsbedarf im Hinblick auf elektronische Gesundheitsdienste. Sie verwies genauso darauf, dass die Inanspruchnahme elektronischer Gesundheitsdienste auch eine Altersfrage wäre und dem Wunsch nach "eHealth" häufig Datenschutzschwierigkeiten gegenüber stünden. Insbesondere Siegfried Meryn sah die derzeitige Lage in Österreich kritisch und nannte etwa Schwierigkeiten, Gesundheitsdaten aus den Bundesländern während der Covid-Pandemie miteinander zu verknüpfen oder konfligierende Interesse verschiedener Akteur*innen im Gesundheitsbereich, die digitale Weiterentwicklung häufig blockieren würden. Im Zuge der Debatte wurde zudem deutlich, dass elektronische Gesundheitsdienste nicht nur für die Forschung von Bedeutung sind, sondern auch ein Hilfsmittel gegen einen Mangel an Apotheken und niedergelassenen Ärzt*innen sein können.
Zur Nachschau: https://www.youtube.com/embed/BRY5ZX8SBuA
Zum Pressetext: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230421_OTS0068/digitalisierung-in-der-gesundheitspolitik-wo-stehen-wir-und-wo-wollen-wir-hin-bild
Privacy Ring 2022: ein Nachbericht
Am 22. September 2022 fand in der Aula am Campus der Universität Wien die internationale Datenschutzfachtagung des Privacy Ring statt. Diese stand in diesem Jahr unter dem Titel „Datenschutz im Lichte des Transatlantik-Abkommens. EU-US Datenübermittlungen im Fokus“. Es diskutierten Barbara Thiel (Behördenleiterin des Landes Niedersachsen), Markus Plank (Präsident des Interactive Advertising Bureau Austria), Philipp Mittelberger (Datenschutzexperte BWB Rechtsanwälte, Präsident des DSV Liechtenstein), Andrea Jelinek (EDPB-Vorsitzende und Leiterin der Datenschutzbehörde Österreich) und der wissenschaftliche Leiter des Masterprogramms "Informations- und Medienrecht" Nikolaus Forgó (Universität Wien, Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht).
Als Ausgangsfrage der Diskussion wählten die Veranstalterinnen Judith Leschanz (Secur Data) und Iris Phan (Leibniz Universität Hannover)– durchaus provokant – die Frage, ob die DSGVO gescheitert sei. Davon ausgehend ergaben sich weitere Fragestellungen und Diskussionen.
So wurde etwa die Frage nach der Zukunft des Datentransfers gestellt. Im Hinblick auf die Förderung des europäischen Datenschutzrechts verwiesen Nikolaus Forgó und Markus Plank auf die Notwendigkeit über das Thema Daten öffentlich aufzuklären sowie auf die Priorität, sich in Europa unter Einhaltung europäischer Werte und Normen auf Innovationen zu fokussieren und diese dem Markt anzubieten. Philipp Mittelberger berichtete über die Wahrnehmung der DSGVO in Liechtenstein und in der Schweiz. Barbara Thiel plädierte dafür, die DSGVO zum „Goldstandard“ zu erheben, die ein Wettbewerbsvorteil werden solle. Sie forderte eine positivere Betrachtung der DSGVO, auch wenn diese noch weiterer Entwicklung und Neuformungen bedürfe. Andrea Jelinek betonte, die DSGVO sei keine Neuerfindung des Datenschutzes, sondern eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union.
Abschließend wurden auch Fragen aus dem Publikum diskutiert, das sich auch online via Chat an der Diskussion beteiligte.
Zur Nachschau: https://www.youtube.com/watch?v=zJuJUuWTfgk
IT-LAW.AT Symposium: NFT: WTF or FTW?
Am 24. November 2022 fand das IT-LAW.AT Symposium NFT: WTF or FTW? statt. NFT (Non-Fungible Token) sind in aller Munde - ob als Krypto-Kunst, Fintech oder im Gaming Bereich. Doch warum werden NFTs gerade so gehypt und was steckt wirklich hinter diesen drei Buchstaben?
Der Vortrag des wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó ist online via youtube zugänglich.
Rückblick auf die Podiumsdiskussion: Digitale Grundrechte von Kindern und Jugendlichen
Das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht", die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT und das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht luden zur Veranstaltung "Digitale Grundrechte von Kindern und Jugendlichen" ein.
Diese fand am 13. Juni, von 18 bis 20 Uhr im Dachgeschoß der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Schottenbastei 10-16, 1010 Wien) statt und wurde zeitgleich via Youtube übertragen.
Im Rahmen der Begrüßung durch Mariana Alicia Rissetto (Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien) präsentierte sie das Projekt "privacy4kids", das Kinder mit altersgerechten Videos für das Thema Datenschutz sensibilisieren möchte. Nach zwei Beispielvideos folgte eine Grußnachricht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bonn, Ulrich Kelber. Er wies auf auch kindgerechte Publikationen wie Pixi-Bücher hin.
Nach der Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien) diskutierten:
- Stefan Apfl (hashtag.jetzt)
- Theresa Henne, LL.M., BA (Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien)
- Mag. Johannes Kautz (Thornton & Kautz Rechtsanwälte)
- MR Dr. Eckhard Riedl (Bundesministerium für Justiz)
- Dr. Andreas Zavadil, CIPP/E, CIPM (Datenschutzbehörde)
Gemeinsam betonten die Vortragenden die Bedeutung, Kindern und Jugendlichen ihre digitalen Rechte bewusst zu machen und ihnen auch den Wert ihrer Daten zu vermitteln. Neben der Einbeziehung von aktuellen digitalen Angeboten (TikTok) bedarf es auch einer Auseinandersetzung in den Schulen. Die Rechtsanwaltskammer Wien unterstützt hier die Bildungsdirektion beispielsweise aktuell im dem Projekt "Anwalt macht Schule". In der anschließenden Diskussion wurde die Relevanz des Themas herausgestrichen und beim Get-together weiter vertieft.
Alle im Projekt "privacy4kids" erstellten Videos finden Sie hier zum Ansehen (und Weiterverbreiten).
Das TKG 2021 - Diskussionsrunde
Mit 28.10.2021 wurde das TKG 2021 kundgemacht (BGBl. I Nr. 190/2021). Es ist mit 1. 11. 2021 in Kraft getreten. Am 29. November 2021 diskutierten wir daher (erneut) unter der Moderation von wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó ab 10.00 Uhr live über Youtube. Wir freuten uns sehr, folgende Expert*innen (wieder) ganz herzlich begrüßen zu dürfen und mit Ihnen über die neuen Entwicklungen zu diskutieren:
- Lukas Feiler (Baker McKenzie)
- Marielouise Gregory (A1 Telekom Austria AG)
- Andreas Ney (Fachverband d. Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen)
- Georg Serentschy (Serentschy Advisory Services GmbH)
- Harald Kapper (Internet Service Provider Austria)
- Klaus Steinmaurer (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
- Daniela Zimmer (Arbeiterkammer Wien
Inhaltlich wurden Vor- und Nachteile des Telekommunikationsgesetz 2021 diskutiert, wessen Implementierung sich wesentlich verzögert hat. Allgemein wurden die Veränderungen des ursprünglichen Ausgangsentwurfs zum jetzigen Gesetz als positiv empfunden, auch wenn im Gesetz nach wie vor Bremsklötze enthalten sind, an denen noch viel gearbeitet werden muss.
Das Event wurde live über unseren Youtube-Channel gestreamt.
Link zur Aufzeichnung: https://youtu.be/9Tf2bJjB3Oc
Privacy Ring 2020
Am 17. September 2020 wurde im Dachgeschoß der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Internationale Fachtagung "Privacy Ring" veranstaltet, die sich dem Thema "DSGVO - geopolitischer Wettbewerbsvorteil und europäisches Erfolgsmodell?" gewidmet hat.
Mit Iris Phan (Leibniz Universität Hannover) und Mag. Judith Leschanz (A1 Telekom) diskutierten:
- Dr. Marie Louise Gächter-Salge, Leiterin der der Datenschutzbehörde Liechtenstein
- Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Universität Wien
- DI Harald Leitenmüller, CTO bei Microsoft Österreich
- Dr. Andrea Jelinek, Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde
- Prof. Dr. Martin Selmayr, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich
- Barbara Thiel, Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen
Die Veranstaltung wurde über den Podcast Ars Boni via Youtube übertragen.
Podiumsdiskussion am 28. Jänner zum Urhebervertragsrecht
Am 28. Jänner 2020 lud das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht", das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht gemeinsam mit Schönherr Rechtsanwälte zur Veranstaltung zum Thema "Das Urhebervertragsrecht nach der DSM-Richtlinie". Die Veranstaltung fand im Dachgeschoß der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien statt.
Unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó und Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko diskutierten:
- Dr. Christian Handig (Wirtschaftskammer Österreich)
- Univ.-Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) (Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover)
- RA Dr. Dominik Hofmarcher (Schönherr Rechtsanwälte, Wien)
- Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.) (Institut für Zivilrecht, Universität Wien)
Inhaltlich wurden die Artikel 12, 18, 19, 20 und 22 der DSM-Richtlinie behandelt. Christiane Wendehorst widmete sich dem Art 18 und der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung. Zu den Transparenzpflichten (Art 19) referierte Christian Handig. Erfahrungen aus Deutschland zu "Bestsellerparagraph" bzw. "Widerruf" konnte Christian Heinze in seinem Überblick zu Vertragsanpassungsmechanismus und Widerrufsrecht (Art 20, 22) einbringen. Abschließend lud Dominik Hofmarcher zu einem Blick über die Grenzen in den skandinavischen Raum und stellte unter dem Gesichtspunkt des Gestaltungsspielraums in Art 12 ein Modell der kollektiven Lizenzvergabe vor.
Abgerundet wurde die Veranstaltung von einer regen Diskussion an der sich u.a. Hon.-Prof. Michel Walter, Dr. Sandra Csillag (Literar Mechana), Dr. Franz Medwenitsch (Verband der österreichischen Musikwirtschaft), Dr. Paul Fischer (AKM) beteiligten sowie von einem kulinarischen Ausklang.
Ars Boni Special Edition: European Electronic Communications Code
Am 15. Jänner 2020 diskutierten wir im Dachgeschoß des Juridicums die Neuordnung des Europäischen Telekommunikationsrechts. Der EECC (European Electronic Communications Code) in Form der Richtlinie 2018/1972/EU ordnet das Europäische Telekommunikationsrecht neu. Nunmehr - ein Jahr später - liegt der TKG-Entwurf vor. Zu diesem Anlass ging das Event "European Electronic Communications Code" am 25. Januar 2021 in die zweite Runde.
Wissenschaftlicher Leiter Nikolaus Forgó diskutierte mit folgenden Expert*innen über die neuen Entwicklungen:
- Lukas Feiler (Baker McKenzie)
- Marielouise Gregory (A1 Telekom Austria AG)
- Andreas Ney (Fachverband d. Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen)
- Georg Serentschy (Serentschy Advisory Services GmbH)
- Charlotte Steenbergen (Internet Service Provider Austria)
- Klaus Steinmaurer (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
- Daniela Zimmer (Arbeiterkammer Wien)
Das Event wurde live über unseren Youtube-Channel gestreamt:
Podiumsdiskussion am 15. Jänner 2020 zum EU-Telekom-Rechtsrahmen
Der EECC (European Electronic Communications Code) in Form der Richtlinie 2018/1972/EU ordnet das Europäische Telekommunikationsrecht neu. Die Richtlinie ist im Jahr 2020 in den Mitgliedsstaaten umzusetzen und wird voraussichtlich zu einer Neukodifikation (auch) des gesamten österreichischen TKG führen.
Daher luden die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht uns das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht" am 15. Jänner 2020 zu einer Veranstaltung zum Thema "Der neue EU-Telekom-Rechtsrahmen – die Umsetzung in Österreich als digitale Weichenstellung", die auf reges Publikumsinteresse stieß.
Nach einer Keynote von Dr. Georg Serentschy (Serentschy Advisory Services) diskutierten am Podium mit dem wissenschaftlichen Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó:
- RA Dr. Lukas Feiler (Baker McKenzie)
- Mag. Marielouise Gregory, MBA (A1 Telekom Austria)
- Mag. Klaus Parrer (BMVIT)
- Dr. Klaus Steinmaurer, MBA (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
- Dr. Maximilian Schubert, LL.M. (ISPA)
- Mag. Daniela Zimmer (Arbeiterkammer Wien)
Inhaltlich wurde die Neukodifizierung als Chance für Veränderungen und Marktimpulse in Österreich gesehen, mit Zielen wie besserer Konnektivität für alle Regionen, vereinfachter Regulierung, einem level playing field und gleichbleibend hohem Verbraucherschutzniveau. Die nächsten Monate der rechtspolitischen Diskussion sollen dieses Ergebnis befördern, der Stakeholderdialog hat gerade erst begonnen und wurde vorn allen beteiligten begrüßt.
Zur ersten Nachlese stehen folgende Dokumente bereit:
Absage der Podiumsdiskussion am 30. März 2020: Das Regierungsprogramm aus medienpolitischer und medienrechtlicher Sicht
IT-LAW.AT, die Universität Wien und der Presseclub Concordia möchten Sie sehr herzlich zur Veranstaltung zum Thema "Das Regierungsprogramm aus medienpolitischer und medienrechtlicher Sicht" einladen.
Die Veranstaltung gibt den Auftakt für den neuen Zertifikatskurs "Digital Communication and Law" und findet am Montag, 30. März 2020 ab 18 Uhr in der Aula am Campus (Campus der Universität Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien) statt.
Moderation: Nikolaus Forgó (Universität Wien) und Daniela Kraus (Concordia)
Podium:
- Gerald Fleischmann (Kanzlerbeauftragter für Medien)
- Andy Kaltenbrunner (Medienhaus Wien)
- Hans Peter Lehofer (Verwaltungsgerichtshof)
- Katharina Schell (APA)
Die Veranstaltung ist kostenfrei und öffentlich zugänglich: Um Anmeldung wird gebeten unter: www.postgraduatecenter.at/comlaw-auftakt
Podiumsdiskussion: From Crypto- to Corporate Currencies am 16. Oktober 2019
Die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht", das Austrian Institute of Technology (Center for Digital Safety & Security), die Research Group Cooperative Systems (COSY) der Universität Wien luden am 16. Oktober 2019 in die Skylounge der Universität Wien.
Unter der Moderation von Mag. Nikolaus Jilch (Wirtschaftsjournalist) diskutierten über Kryptowährungen:
- Univ.-Prof. Dr. Rainer Böhme (Universität Innsbruck, Security and Privacy Lab)
- Eric Demuth (Bitpanda)
- Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (Universität für Bodenkultur, Institut für Rechtswissenschaften)
- Dr. Beat Weber (OenB – Österreichische Nationalbank)
Podiumsdiskussion: Legal Tech, AI, Big Data, Korrelationen, maschinelles Lernen: Veränderungen in der österreichischen Rechtsanwendung jenseits der Buzzwords
Am nächsten Tag luden wir gemeinsam mit dem Legal Tech Hub Vienna zur nächsten Veranstaltung zum Thema "Legal Tech, AI, Big Data, Korrelationen, maschinelles Lernen: Veränderungen in der österreichischen Rechtsanwendung jenseits der Buzzwords"!
Unter der Moderation vom wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó (Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht) und Sophie Martinetz (Future-Law) diskutierten in der Alten Kapelle am Campus der Universität Wien:
- Stefan Artner (LTHV)
- Philipp Nagel (RBI, Legal Services)
- Kerstin Just (Handelsgericht)
- Daniel Handle-Pfeiffer (Universität Wien, Center for Teaching and Learning)
- Alma Steger (RAK Wien Technologie Ausschuss)
Im Anschluss daran wurde das erste Jahr des Bestehens des Legal Tech Hub Vienna gefeiert.
Exkurs ins chinesische IP/IT-Recht
Auf Einladung vom wissenschaftlichen Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó kam Professor Xiang Yu nach Wien und unterrichtete am Wochenende im Masterprogramm "Informations- und Medienrecht".
Xiang Yu ist ordentlicher Professor an der School of Management der Huazhong Universität für Wissenschaft und Technologie (HUST) in Wuhan, China.
Verbindungen zur europäischen Rechtstradition stellt er in seiner Funktion als Direktor des chinesisch-europäischen Instituts für geistiges Eigentum von HUST sowie des chinesisch-deutschen Instituts für geistiges Eigentum her. Seit März 2017 ist Prof. Yu auch Vizepräsident für internationales Engagement an der Hubei Normal University. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen geistiges Eigentum und internationaler Handel, Patentstrategie und technologische Innovation, Lizenzierung und Technologietransfer.
In seinen Vorträgen an der Universität Wien ging Prof. Yu auf "IP Strategies in China - IP Management for European Companies doing Business in China" und "Technology Transfer in China" ein.
Rückblick: Podiumsdiskussion "No Cloud for all!"
Am Dienstag, 18. Juni 2019, luden das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr und das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht" ins Dachgeschoß der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Thema der abendlichen Veranstaltungen waren Cloud-Lösungen in den unterschiedlichen Branchen.
Nach der Begrüßung durch den wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó folgten Branchen Insights aus folgenden Bereichen: Anwaltei, Versicherungs- und Bankwesen, öffentliche Hand und Gesundheit.
Wolfgang Tichy (Schönherr Rechtsanwälte) konnte im Rahmen der Veranstaltung das "Praxishandbuch Cloud Computing" vorstellen, anschließend widmete er sich dem Thema "Warum Rechtsanwälte mit der Cloud ein Problem haben." Er stellte die Frage ob Anwälte Cloud-Lösungen verwenden dürfe und stellte fest, dass der bestehende rechtliche Rahmen die technischen Gegebenheiten von Cloud Computing nicht berücksichtig. Weites attestierte er, dass der rechtssichere Einsatz von Cloud Computing für Rechtsanwälte derzeit fraglich ist.
Marek Valasek und Florian Polt (UNIQA Insurance Group AG) gaben einen Einblick in Cloud-Computing in der Versicherungswirtschaft. Sie empfahlen gewisse Mindeststandards (wie sind Rechenzentren geschützt, Sicherheit der Server) festzulegen und diese mit dem Anbieter zu verhandeln.
Zu den verschärften Rahmenbedingungen für Banken bei Cloud-Outsourcing berichtete Janine Wukovits (UniCredit Bank Austria AG). Auch hier zeigen sich Vorschriften, etwa im Bankwesengesetz, die Cloud-Lösungen erschweren (Kreditinstitute haben die ausgelagerten Aufgaben wirkungsvoll zu überwachen, Cloud-Dienstleister müssen mit der FMA und der OeNB zusammenarbeiten…).
Wie Cloud-Lösungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden, stellte Ulrike Huemer (Magistrat der Stadt Wien) vor. Eine Stadt, wie die Stadt Wien hat unglaublich große Datenmengen – hier sind natürlich Cloud-Lösungen interessant, die aber immer unter den Gesichtspunkten Datenschutz, Datensicherheit oder „Betriebssouveränität“ gesehen werden müssen. Mit Cloud-Lösungen ist man bislang sehr streng in Stadt Wien umgegangen. Als Zielsetzung für die öffentliche Hand forderte sie eine private Cloud-Lösung. In diesem Sinn haben man bereits eine eigene Applikation - eine "private Cloud" - entwickelt. Die Daten bleiben somit im Haus und die Kontrolle der Daten ist gewährleistet.
Markus Kastelitz (Research Institute) berichtete über Cloud Computing im Gesundheitsbereich. Er verwies auf einschlägige Bestimmungen, die Cloud-Lösungen auch in diesem Bereich bislang einschränken. Das Gesundheitstelematikgesetz legt etwa eine Verschlüsselungspflicht fest, weiters darf kein Rückschluss auf Patienten möglich sein. Auch Krankenanstalten müssen sicherstellen, dass eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht auch für Clouddienstleister gilt.
In den folgenden Breakout Sessions fand eine vertiefende Diskussion mit den Vortragenden statt. Die Ergebnisse wurden von den Speakern im Rahmen einer Podiumsdiskussion unter der Moderation von Sophie Martinetz (Future Law) präsentiert. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die bestehenden Regelungen Cloud-Lösungen eher behindern als ermöglichen.
Podiumsdiskussion zur Anonymität im Netz
Am 6. Juni 2019 wurde in der Alten Kapelle am Campus zum Thema "Welche Probleme löst das Gesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz (nicht) und welche verursacht es?" diskutiert.
Der wissenschaftliche Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó begrüßte das Podium, dass von inhaltlicher Einigkeit geprägt war.
Sigrid Maurer, BA (IHS) berichtete einleitend, dass ihr Prozess als Ausgangspunkt der Debatte und mitunter als Begründung für dieses Gesetzesvorhaben angegeben wird. Allerdings stellte sie klar, dass ein hoher Teil der Hasspostings unter den richtigen Namen geschrieben werde, sodass die im Gesetz geforderte Registrierungspflicht in ihrem Fall unnötig gewesen wäre.
Ähnlich argumentierte RA Mag. Wolfgang Niklfeld (Kanzlei Windhager): das Gesetz löst die Problemfelder nicht. Unklar bleibt die Rechtsdurchsetzung, denn Betroffene haben weiterhin nur die Möglichkeit über den Provider eine Löschung zu beantragen oder über eine Privatanklage wegen übler Nachrede/Beleidigung dagegen vorzugehen. In diesem Fall tragen sie allerdings weiterhin ein hohes Kostenrisiko.
Dr. Daniela Kraus (Presseclub Concordia) orte in diesem Gesetz den "Wind des 19. Jahrhunderts." Es werde für Medienunternehmen zunehmend schwieriger, ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen.
Dass Initiativen gegen Hass im Internet zu unterstützen sind, steht für Mag. Andreas Gruber (ISPA) nicht zur Diskussion. Allerdings ist dieses Gesetzesvorhaben überschießend und stellt einen unverhältnismäßiger Eingriff dar. Weiters macht er auf einige Ungenauigkeiten aufmerksam: was ist ein Forum? Wann ist diese auf Österreich ausgerichtet? Sind auch E-Mail-Gruppen/Messenger-Gruppen erfasst? Wie ist dieses GEsetz im internationalen Kontext umzusetzen?
Mag. Gerlinde Hinterleithner (Der Standard) erklärte, warum der Standard ein so großes Forum betreibt. Es geht auf den Gründer Oskar Bronner zurück, der das Chredo ausgabe, den Leser auf Augenhöhe zu begegnen. Durch das Internet wurde ein solcher Rückkanal ermöglicht und schließlich vor 20 Jahren - im Jahr 1999 - das Forum gegründet. Mittlerweile gehen dort im Durchschnitt 30.000 Postings am Tag ein. Wichtig ist für sie, dass hier eine Öffentlichkeit geschaffen wird und nicht versteckt diskutiert wird. Weiters gibt sie zu bedenken, dass ein Betreiber eines Forums nun selber die Identität eines Posters feststellen müsse und jedes Jahr überprüfen müsse, ob diese Daten noch gültig sind.
Mag. Thomas Buocz (Sieger des Standard-Aufsatzwettberwerbs) skizziert den Hintergrund seines eingereichten Aufsatzthemas, der als Sieger des Wettbewerbs hervorghing. Er stellte aber auch klar, dass das Thema viele Bereiche betrifft, etwa die unternehmerische Freiheit, die Meinungsfreiheit der User und Persönlichkeitsschutzrechte der User. Die Fragen, die all diese Bereiche betreffen sind alles andere als einfach zu beantworten.
Der Siegertext des Aufsatzbewerbs:
https://derstandard.at/2000102239639/Aufsatzwettbewerb-zurAusweispflicht-im-Netz
oder als Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SNME/SNME_04620/imfname_753838.pdf
Die Veranstaltung wurde vom Absolvent*innenverein IT-LAW.AT, dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht und dem Masterprogramm "Informations- und Medienrecht" ausgerichtet.
Podiumsdiskussion: Einsatz von Algorithmen in der Arbeitsvermittlung: Die Digitalisierung als Chance und Herausforderung für die Arbeitswelt
Die Digitalisierung führt zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt und Arbeitsorganisation. Die durch den vermehrten Einsatz der Technologie verursachten Veränderungen manifestieren sich nicht nur in der Entgrenzung von Arbeitszeit und Arbeitsort sowie als Phänomen des plattformbasierten Arbeitens (gig economy, crowdwork), sondern auch in der Arbeitsvermittlung.
Daher lud das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht am 29. April 2019 zu einer Podiumsdiskussion zum Thema "Einsatz von Algorithmen in der Arbeitsvermittlung: Die Digitalisierung als Chance und Herausforderung für die Arbeitswelt" ein. Der wissenschaftliche Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó konnte ein hochkarätiges Podium begrüßen.
Dr. Marius Wilk (Leiter des Büros des Vorstandes, Arbeitsmarktservice Österreich) gab einen Überblick über die wichtigsten arbeitspolitischen Instrumente. Erste IT-Systeme wurden schon vor 33 Jahren in der Arbeitsvermittlung eingesetzt, um offene Stellen mit Bewerberprofilen abzugleichen.
Derzeit stark diskutiert wird die Einschätzung der Arbeitsmarktchancen. Weiters werden Entwicklung angestrebt, welche Instrumente der Arbeitsmarktförderung am meisten helfen.
Univ.-Prof. Dr. Wilfried Gansterer (Dekan der Fakultät für Informatik, Universität Wien) gab kritisch zu bedenken, dass Algorithmen bestehende Vorurteile verstärken, wie er an Beispiel von Entscheidungssystemen in den USA (Freilassung auf Kautionen) illustrierte. Er wies aber auch auf neue Forschungsrichtung hin, die diese Systeme fairer machen sollen.
Algorithmische Entscheidungen werden bereits getroffen, so Ass.-Prof. Dr. Ben Wagner (Institute for Information Systems and Society, WU Wien). Er schloss an Professor Gansterer an und bemerkte, dass diese Systeme überall und mittlerweile normal geworden sind. Wagner zeigte anhand einiger Beispiele, wie fehleranfällig Algorithmen sind und wie schwierig es ist, diese Systeme wieder zu verändern.
Unter die Schlagworte "Transparenz" und "Verantwortung" stellte Univ.-Prof. DDr. Matthias Karmasin (Institut für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung (CMC) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) seinen Vortrag. Als Problematik ortete er eine mögliche Scheinobjektivität, die letztendlich in der Ausrede "ich kann nichts dafür, es sagt der Algorithmus" münden könne. Karmasin fordert jedenfalls eine Auditierung und einen ethischen Code of Conduct für jene automationsbedingt getroffenen Entscheidungen, die zentralen Auswirkungen auf den Menschen haben. Es braucht neben Transparenz auch eine Klärung der Frage über Verantwortung: wem rechne ich Verantwortung zu? wer trägt diese?
In der Arbeitswelt finden sich zahlreiche elektronische Hilfsmittel - von Zugangskarten zum Büro hin zu Bewerbersoftware in Personalabteilungen. Dr. Miriam Kullmann (WU Wien, Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht) wies darauf hin, dass Algorithmen von Firmen als Betriebsgeheimnisse betrachtet werden. Neben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wies sie auch auf den Datenschutz hin.
Organisation - Kunde - Mitarbeiter: Mit diesen Schlagworten begann Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien) sein Statement. Er sieht in solchen Systemen die Möglichkeit, die Rationalität von Entscheidungen zu heben. Wichtig ist laut Mazal, das Hilfestellungsmerkmal des Instruments "Algorithmus" zu unterstreichen. Diese Systeme sollen den Menschen - Kunden wie Mitarbeitern - helfen, eine möglichst sachgerechte Entscheidung zu treffen.
Die anschließende Diskussion - etwa zu Fragen der Gleichbehandlung in der Arbeitsvermittlung - konnte im Rahmen eines gemütlichen Ausklangs noch weiter intensiviert werden.
Privacy Ring am 23. November 2018
Von 9 Uhr bis 12 Uhr wurde in der Skylounge der Universität Wien (Oskar Morgensternplatz 1, 1090 Wien) der Privacy Ring 2018 zu grenzüberschreitenden Fragen des Datenschutzes abgehalten.
Podiumsdiskussion zu eEvidence am 23. November 2018
Zum Thema "Quo vadis eEvidence? Aktuelle Entwicklungen zum Datenaustausch für die europaweite Verfolgung und Bekämpfung schwerer Kriminalität" wurde am 23. November 2018 der Sky Lounge am Oskar-Morgenstern-Platz diskutiert.
Wissenschaftlicher Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó konnte am Podium Lani Cosette (Director, EU Government Affairs, Microsoft Brussels), Christian Pilnacek (Generalsekretär, Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz), Emily Johnson (Research Associate on eEvidence, Universität Wien) und Mathias Preuschl (RA und Partner, PHH Rechtsanwälte) begrüßen.
Christian Pilnacek präsentierte das Thema aus Sicht des Gesetzgebungsprozesses. Lani Cossette gab Einblicke in praktische Probleme und Herausforderungen die sich bei Microsoft in diesem Zusammenhang stellen. Emily Johnson stellte die rechtliche Recherche der Universität Wien beim eEvidence2 Projekt und die sich ergebenden rechtlichen Herausforderungen.
Die Veranstaltung wurde von der wissenschaftlichen Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT, dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, dem Masterprogramm für Informations- und Medienrecht und Microsoft organisiert.
Podiumsdiskussion zu "Legal and Regulatory Challenges for Autonomous Driving" am 24. September 2018
Die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, das Masterprogramm für Informations- und Medienrecht und Squire Patton Boggs lud am 24. September 2018 in das Dachgeschoß des Juridicums.
Zum Thema "Legal and Regulatory Challenges for Autonomous Driving" diskutierten mit wissenschaftlichen Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó:
• Mag. Julian Pehm (Austrian Academy of Sciences, Institute for European Tort Law)
• Mag. Marleen Roubik (Austrian Ministry for Transport, Innovation and Technology – BMVIT)
• Monika Kuschewsky, Rechtsanwältin, LL.M. (Squire Patton Boggs)
• Mag. Christian Jaksch, LL.M. (Group Data Protection Volkswagen AG; PhD Student University of Vienna, Mitglied von IT-LAW.AT)
• Joanna Szychowska (European Commission, DG for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs)
Einen ausführlichen Nachbericht zur Veranstaltung finden Sie hier.
Podiumsdiskussion am 3. Mai 2018 zu Legal Tech & die Zukunft der anwaltlichen Rechtsberatung
"Legal Tech und die Zukunft der anwaltlichen Rechtsberatung" lautete der Titel der Podiumsdiskussion, zu der der wissenschaftliche Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó zahlreiche interessierte Personen im Palais Trautson begrüßen durfte.
In einem Impulsvortrag stellte RA Michael Friedmann seine Visionen und seine Firma QNC GmbH vor. Hinter dem schlichten Firmennahmen verbirgt sich der Betreiber innovativer juristischer Rechtsportale, darunter https://www.frag-einen-anwalt.de/. Mit diesen Plattformen ("123recht.net" wurde 2000 gegründet, 2004 folgte die Seite "frag-einen-anwalt.de") ist er Legal Tech-Pionier der ersten Stunde und beeinflusst seit 18 Jahren die Rechtsberatung im Internet mit. Die Portale nutzen in einem hohen Ausmaß jene Personen, die bislang überhaupt keinen Zugang zum "analogen" Recht in Form der anwaltlichen Berufe hatten und mit ihren Rechtsfragen weitgehend alleine waren. Friedmann betonte, dass es in Zukunft Assistenzsysteme für die Unterstützung des Juristen brauche. Gerade bei großen Datenmengen bedarf es dieser Unterstützung umso mehr. Künstliche Intelligenz könne aber niemals eine empathische Funktion einnehmen, sodass sich Rechtsanwälte wieder mehr auf ihre Auftraggeber - ihre Mandanten - konzentrieren können.
Präsident Dr. Rupert Wolff (ÖRAK) schloss daran an und verwies auf die Erfolge der Digitalisierung in den unterschiedlichsten Bereichen und hob Justiz 3.0, den elektronischen Akt und das Rechtsinformationssystem des Bundes hervor. Er betonte, dass man keine Angst haben dürfte vor Innovation und vor den neuen technischen Möglichkteiten.
Dr. Alric Ofenheimer (Eisenberger & Herzog) und Mag. Sophie Martinetz (Future-Law) waren sich einig: die Mandanten erwarten eine schnelle, rasche und effektive Betreuung - hier seinen in der Zukunft Personen mit Rechts- und IT-Kenntnissen gefordert. Am Ende des Tages braucht es dafür ausgebildete und spezialisierte Personen.
Die Veranstaltung, die vom Absolvent*innenverein IT-LAW, dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht und dem Masterprogramm für Informations- und Medienrecht am Donnerstag, 3. Mai 2018 abgehalten wurde, war kostenfrei und öffentlich zugänglich.
Von staatlicher Souveränität, grenzenlosen Datenflüssen und einem Clash of Legal Cultures: der Microsoft Warrant Case und seine Implikationen
Der "Microsoft Warrant Case" geht in das Jahr 2013 zurück. Ein New Yorker Bezirksrichter hatte damals einen Durchsuchungsbefehl für ein E-Mail-Konto eines Verdächtigen in einem Drogendelikt vorgelegt. Microsoft verweigerte die Herausgabe der E-Mails, da diese auf einen Server in Irland gespeichert waren. Nach jahrelangem Rechtsstreit liegt der Fall nun beim Supreme Court. Auch das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, https://www.it-law.at/ und das Masterprogramm Informations- und Medienrecht widmeten sich am 12. Jänner 2018 diesem Thema.
Cornelia Kutterer (Microsoft Brüssel) stellte in ihrer Key-note den Standpunkt von Microsoft dar und betonte die Schwierigkeiten in diesem grenzüberschreitenden Fall. Für Ursula Kriebaum (Universität Wien) ist die grundsätzliche Problemstellung nicht neu, vom Standpunkt des Völkerrechts ist ein solcher direkter Zugriff nicht möglich. Dietmar Jahnel (Universität Salzburg) stellte den Sachverhalt im Lichte des Datenschutzrechtes und im Speziellen der DS-GVO dar und verneinte ebenso eine Zugriffsmöglichkeit auf europäische Daten. Maximilian Schrems (noby) verwies darauf, dass Staaten immer wieder bei Angehörigen von Drittstaaten Interventionen vornehmen, die bei eigenen Staatsangehörigen gegen Grundrechte verstoßen würden. Gerald Otto (bkp) wies auf gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten hin. Gemeinsam mit Michael Seitlinger (A1 Telekom) war man sich einig, dass es einer Lösung bedarf. Eine solche darf jedoch nicht derart gestaltet sein, dass man von beiden Seiten mit Strafdrohungen konfrontiert werde und sich jenem Staat, der die höheren Strafen verhängt, beugen wird müssen. Schließlich gibt es zwischen den USA und Europa starke wirtschaftliche Verflechtungen und somit auch ein Interesse an einer Lösung dieser Rechtsfrage.
In der Diskussion unter der Leitung von Nikolaus Forgó (Universität Wien) wurde der Bogen von Spam-Fragen über die grundsätzliche Beziehung von Recht und Technik hin zu einer Fokussierung auf den russischen bzw. chinesischen Raum gespannt.
Podiumsdiskussion: Legal Tech Start-ups
Unter der Moderation von Professor Nikolaus Forgó, Leiter des Masterprogramms "Informations- und Medienrecht", wurde im Dachgeschoß des Juridicums am 11. Dezember 2017 eifrig über „Legal Tech Start-ups“ diskutiert.
Franziska K. Lehner stellte die Initiative „Legal Tech Initiative Austria eV“ und deren Angebote vor. "Legal Technology" unterstützt juristische Arbeitsprozesse durch eine automationsunterstützte Herangehensweise. Ziel der Initiative sei es, das Bewusstsein zur technische Innovationen zu erhöhen und die Entwicklungen in diesem Bereich positiv voranzutreiben.
Über Potentiale, Besonderheiten und Risiken von Start-ups sprach Markus Raunig (AustrianStartups). In Österreich gibt es ca. 2000 bis 3000 Start-ups, die Hälfte davon in Wien. Da rund 90 Prozent der Gründer männlich sind, motivierte Raunig besonders das weibliche Publikum zu Gründungen. Zudem verdeutlichte er die Schnelligkeit des technologischen Wandels: Brauchte das Telefon im Jahr 1876 etwa 75 Jahre um 100 Millionen Benutzer zu erlangen, erreichte dies "Pokemon go" im Jahr 2016 in nur drei Monaten.
Gernot Fritz (Freshfields Bruckhaus Deringer) berichtete über rechtliche Entwicklungen und Rahmenbedingungen. Er stellte die Entwicklungen in seiner Kanzlei vor: Dort wird beispielsweise die Software KIRA zur Vertragsanalyse eingesetzt. Diese Software muss trainiert werden - Fritz verglich dies mit der Entwicklung eines Kleinkindes.
Axel Anderl (Dorda Rechtsanwälte GmbH) stellte die kritische Frage, ob die MitarbeiterInnen von Kanzleien für Legal Technology denn bereit seien. Denn "Muster" (sowohl analog als auch digital) würden MitarbeiterInnen dazu verleiten, diese zu übernehmen und nicht mehr zu hinterfragen.
Ein erfolgreiches Start-up stellte Veronika Haberler vor: "LeReTo". Es handelt sich um ein Online-Tool, das Urteile und Schriftsätze auf zitierte juristische Quellen durchsucht und abfragen kann.
Die Veranstaltung wurde ausgerichtet von der Legal Tech Initiative Austria eV, der Wissenschaftlichen Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT, dem Masterprogramm für Informations- und Medienrecht und dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht.
Podiumsdiskussion am 18. Mai 2018 zur E-Privacy Regulierung
Das Thema “E-Privacy Regulation: legal principles and their possible impact on European economies” stellte den Rahmen für eine Veranstaltung am 18. Mai 2018 dar. Luca Bolognini (Instituto Italiano per la Privacy) stellte im Dachgeschoß des Juridicums eine Studie vor, die sich der E-Privacy-Verordnung widmete und diese auch mit der Datenschutzgrundverordnung verglich. Dabei wies er auf einige unklare Punkte hin.
Mit ihm diskutierten der wissenschaftliche Leiter Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó und Univ.-Prof. Dr. Christine Zulehner (Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Wien). Schlagworte wie "Alltagstauglichkeit", "Zustimmungserfordernis", "Wirtschaftlichkeit" und "Überregulierung" dominierten die abschließende Runde mit dem Auditorium.
Legal Startup Day 2017
Die Digitalisierung bringt große Veränderungen, auch im Recht. Diese Veränderungen bieten große Chancen, gerade auch für Juristinnen und Juristen, die offen sind für neue Ideen, neue Geschäftsmodelle und neue Formen des juristischen Arbeitens.
Am 7. November fand der erste Legal Startup Day 2017 gleichzeitig an zwei Orten – in Wien und Hannover – statt, um diese Chancen näher zu erkunden und um die zu vernetzen, die sie schon aktiv nutzen. Das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien, das Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, die Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft it-law.at, die Rechtsanwaltskanzlei Geistwert und das Masterprogramm für Informations- und Medienrecht der Universität Wien ermöglichten gemeinsam dieses Event mit Dutzenden Expertinnen und Experten an beiden Standorten.
Wie können juristische Dienstleistungen attraktiver und effizienter angeboten werden? Wie kann der Zugang zum Recht erleichtert werden? Welcher Teil der juristischen Arbeit kann besser durch Computer erledigt werden, damit der Mensch mehr Zeit für die wichtigen Probleme hat? Und: Welche rechtlichen Arbeitsfelder entstehen durch Startups neu? Das waren die wichtigsten Fragen, die an beiden Orten durch eine Vielzahl von 15-minütigen Impulsstatements behandelt wurden.
„Wir fühlen uns durch den Erfolg der Veranstaltung sehr bestärkt, den Bereich Legal Startups am Juridicum weiter zu beobachten, aber vor allem auch zu fördern“, sagte Nikolaus Forgó, der das Event in Wien moderierte, und fügt hinzu: „Es gibt eine Vielzahl interessanter Initiativen in Wien, die international wettbewerbsfähig sind, die wir vernetzen und von denen wir lernen können“. Ioannis Reviolidis, der in Hannover verantwortlich war, ergänzt: „Der Austausch zwischen Hannover und Wien ist sehr gut gelaufen. Es war äußerst inspirierend, die Start Up Ideen aus Wien zu hören und Feedback von Wien über die Präsentationen in Hannover zu bekommen. Hannover mit all seinen Digitalisierungsschwerpunkten ist hier ein idealer Partner.“
Einige Highlights: Ingrid Kelly von der Universität Wien stellte Fördermöglichkeiten für studentische Startups vor, die Kanzlei Geistwert näherte sich dem rechtlichen „Glatteis“ für Startups, Natalie Löblich gab einen Überblick über den A1 Start UP Campus und Markus Raunig führte in das Österreichische Startup Ecosystem (www.austrianstartups.com/) ein.
Franziska Lehner betonte die Bedeutung für Legal Tech für die rechtlichen Berufe der Zukunft. Sophie Martinetz gab Einblicke in die Entwicklung der Anwaltei. Basierend auf einer Studie zeigte sie Möglichkeiten und Erwartungen der Juristinnen und Juristen an den Anwaltsberuf im Jahr 2035 auf. Veronika Haberler brachte mit LeRETo (www.lereto.at) einen neuen Ansatz in der juristischen Quellenrecherche mit ein: eine automationsunterstützte Hilfestellung in der Analyse von Texten und somit ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einem papierlosem Büro, das Christof Strasser in seiner Anwaltskanzlei schon realisiert hat. Hellmar Adler und Alexander Skribe zeigten mit Ihren Plattformen (www.fairplane.de bzw. www.jaasper.com ), wie Informationstechnologie bei der Bearbeitung von Großfällen eingesetzt wird. Aus Hannover wurden weitere Impulse zB durch Micha Friedmann von www.frag-einen-anwalt.de oder Dennis Jlussi geliefert, der über seine Erfahrungen als Mitgründer und General Counsel von www.researchgate.net berichtete. Ob sich das gedruckte Buch oder die elektronische Datenbank in der juristischen Ausbildung durchsetzen wird oder ob es eine Koexistenz geben wird – diesen Fragen widmete sich Ernst Grabovszki (www.danzigunfried.com/). Welche Zukunft das Lernen über Karteikarten für Juristinnen und Juristen haben kann, demonstrierte Markus Zehentner mit seiner Lösung www.link2brain.at .
Die Veranstaltung wird fortgeführt. Erste Gespräche zu Format und Zeitpunkt laufen schon. Interessierte sind jederzeit willkommen.
Privacy Shield ... unter Trump
Die Leibniz Universität IT Services (LUIS) und die Universität Wien (Masterprogramm für Informations- und Medienrecht) veranstalten mit Unterstützung des Vereins Privacyofficers.at am 27. September 2017 die die Veranstaltung "Privacy Shield ... unter Trump" . In Vertretung vom wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó begrüßte Markus Holzweber die Teilnehmer am Campus der Universität Wien. Iris Phan und Judith Leschanz moderierten die in der Form "Pub 'n Pod" (Publikum und Podium) abgehaltene Veranstaltung.
Podiumsdiskussion zur Festplattenabgabe
Am 27. April 2017 lud die Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT und das Masterprogramm für Informations- und Medienrecht laden zur Podiumsdiskussion über die„Festplattenabgabe unter Berücksichtigung der jüngsten OGH Entscheidung.“ Der wissenschaftliche Leiter Univ.-Prof. Nikolaus Forgó konnte neben Adolf Zeman (Schönherr Rechtsanwälte) und Paul Fischer (Austro Mechana, AKM) auch Gerhard Ruiss von der Plattform Kunst hat Recht sowie den Absolventen Nino Tlapak (Dorda) begrüßen.
Gerhard Ruiss skizzierte die schwierige ökonomische Ausgangslage der Kulturschaffenden. Man wolle als Künstler ja Bücher schreiben oder CDs herstellen und sich nicht mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, was aber nicht so leicht ist: Vielfach werden online Werke verschenkt oder zu einem geringen Preis angeboten. Die heutigen Fragestellungen seien aber auch nicht neu und schon 1980 bei der Regelung der Leerkassettenvergütung disktutiert worden. Nino Tlapak skizzierte die wichtigen juristischen Entscheidungen. So ging es etwa bei der Gericom-Entscheidung darum, wie neue Speichermedien wie Mp3 oder externen Festplatten zu qualifizieren seien. Wegen der Multifunktionalität wurde eine Abgabenplicht für interne bzw. externe Festplatten verneint. In der Padawan-Entscheidung des EuGH ist der Grundsatz des gerechten Ausgleich ausgesprochen, der sich auch 2015 bei der HP-Entscheidung wiederfindet. Die jüngste Entscheidung besprach Adolf Zeman, der den Weg über die Stationen OGH, EuGH, HG Wien, OLG Wien und wiederum zum OGH skizzierte. Paul Fischer machte auch auf die Rechtsunsicherheit aufmerksam, da die AKM etwa die Gelder für den SKE für ein Jahr eingefroren hat. Zukünftig werde wohl die Speicherung in der Cloud zu einem Thema werden, das vermutlich auch die Gerichte zu entscheiden haben.
Diskutiert wurde nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch die Alternative wie eine Steuer. Gefordert wurde eine gesellschaftspolitische Gesamtdebatte, ob man eine Rückkehr zum Mäzenatentum wolle oder die Künstlerinnen und Künstler als gesellschaftlich wichtigen Beruf wertschätzt, den man gesellschaftspolitisch unterstützt. Zusammenfassend brachte Gerhard Ruiss noch eine gute Nachricht für Juristinnen und Juristen: Seiner Meinung ist der lange Zeit verwendete Stehsatz „Das Urheberrecht ist tot“ nicht mehr gültig und wie die Auseinandersetzungen zeigen, steigt der Bedarf an spezialisierten Juristinnen und Juristen.
Blockchain und virtuelle Währungen
Der Absolventenverein IT-LAW, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht und das Masterprogramm für Informations- und Medienrecht luden 2018 zur Podiumsdiskussion "Blockchain und virtuelle Währungen".
Im vollbesetzten Dachgeschoß des Juridicums diskutierten Walter Blocher (Universität Kassel), Birgit Sauerzopf (Österreichische Nationalbank), Alfred Taudes (Wirtschaftsuniversität Wien) und Oliver Völkel, LL.M. (Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH) mit dem wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó.
Das grundlegende Paper von Satoshi Nakamoto ist mittlerweile zehn Jahre alt und war damals von einer fehlenden Vertrauen in etablierte Währungssysteme gekennzeichnet. Man stellte sich die Frage, wie ein radikal anderer Ansatz aussehen könnte. Zwischenzeitlich stellen Bitcoins und die Blockchain-Technologie ein fälschungs- und ausfallssicheres Transaktionssystem dar, das die Welt der Banken und Notenbanken verändern wird. Diskutiert wurde der "Wert des Geldes", Spekulationen, Volatilität, Einsatzmöglichkeiten und Risiken. Übereinstimmend hielten die Diskussionsteilnehmer fest, dass Bitcoins als tägliches Zahlungsmittel derzeit wenig Sinn machen. Die Technologie helfe auch nicht IT-Systeme effizienter zu gestalten. Allerdings erlaubt diese Technologie, Finanzwelt neu zu denken und zu gestalten.
"...und Ihre Blutzuckerkurve kennen wir auch" - Datenschutz im Ambient Assisted Living
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Leiter des Masterprogramms "Informations- und Medienrecht" wies zu Beginn der Podiumsdiskussion auf eine Premiere hin. Die Diskussionsveranstaltung am 13. September 2017 im Dachgeschoß des Juridicums wurde diesmal von zwei Universitätslehrgängen (Informations- und Medienrecht sowie Gerontologie und soziale Innovation) organisiert und interdisziplinär ausgerichtet.
Neue technische Möglichkeiten helfen den Menschen, bis ins hohe Alter Ihren Alltag besser bewältigen zu können. Ob und wie die dabei anfallenden Daten verwendet werden und verwendet werden dürfen, war Gegenstand der interdisziplinären Veranstaltung. Marianne Hengstberger (AAL Austria) erklärte eingangs, worum es sich bei AAL (Ambient Assisted Living) handelt und berichtete über die Veränderungen im Nutzerverhalten – auch bei pflegebedürftigen Personen, die unterschiedlich stark auch elektronische Hilfsmittel nachfragen. Auch aus diesem Grund sollen technische Assistenzsysteme dazu beitragen, ein sicheres Umfeld für die Menschen schaffen zu können und die Lebensqualität zu steigern. Werner Bernreiter (SeneCura) berichtete aus der Praxis einer Pflegeeinrichtung. Der persönliche Kontakt könne durch technische Hilfsmittel nicht ersetzt werden, aber man wolle anhand von Musterzimmern erproben, welche Maßnahmen zukünftig eingesetzt werden können. Die Palette reicht von intelligenten Beleuchtungssystemen zur Sturzvermeidung, über Magic Mirrors mit Erinnerungsfunktionen für die Medikamenteneinnahme hin zu intelligenten Pflegebetten oder sensiblen Böden, die Schrittfolgen beobachten können. Ziel sei, die Selbstständigkeit der BewohnerInnen so weit wie möglich zu erhalten und auch das Selbstwertgefühl zu steigern.
Waltraut Kotschy (DPCC – Unternehmensberatung) wies darauf hin, dass das Steuern eines Fensters über ein Tablet kein datenschutzrechtliches Problem darstelle. Auch sei die Nachfrage von WLAN auch in Pflegeeinrichtungen ein Zeichen der Zeit. Sie stellte aber auch klar, dass die Erinnerung an die Medikamenteneinnahme ein Profil voraussetzt, dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Medikament einnehmen müsse. Hier fällt eine Menge an Daten an. Auch sei mitunter nicht mehr klar, wer Betroffener, Auftraggeber oder Dienstleister sei. In der Pflege sei immer auch ein Behandlungsvertrag gegeben, zu dessen guter Erfüllung das Vorhandensein von Daten und deren Nutzung vertretbar ist Markus Kastelitz (Research Institute) zeigte am Beispiel einer App für Blutzuckermessung, dass ein großes Datenvolumen vom Betroffenen eingegeben werden müsse, das ihm auch zu gute komme. Es sei aber nicht immer klar, wer sonst noch Zugriff auf diese Daten hat. Dementsprechend forderte er eine datenschutzrechtliche Begutachtung.
Sigrid Pilz (Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft) stellte klar, dass diese Technologien die Autonomie des Patienten unterstützen können, aber auch das Gegenteil bewirken können. Früher waren „Herrschaftsinstrumente“ (etwa ein Gurt) in der medizinischen Pflege sichtbar, nunmehr seien sie oft unsichtbar. Aus der Praxis der Patientenanwaltschaft berichtete sie darüber, dass oftmals technische Hilfsmittel auch von Angehörigen eingesetzt und gefordert werden, darin aber auch gleichzeitig ein Zugriff auf die Intimität der Betroffenen erfolgt, der Angehörigen nicht zusteht. Sie sieht ein Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit der Freiheitserweiterung bei gleichzeitiger Gefahr überschießender Überwachung.
Einstimmig wurden Leitlinien gefordert, die auch zu einer Objektivierung und Klärung dieser Fragen beitragen sollen. Bei deren Entwicklung müssen ExpertInnen der verschiedenen Disziplinen (etwa Technik, Gerontologie, Recht, Pflege) zusammenarbeiten. Im Rahmen eines proaktiven Datenschutzes solle zudem vorab geklärt werden, welche Daten notwendigerweise zur Erreichung eines bestimmten Zieles benötigt werden. Ebenso solle ein gesellschaftlicher Diskurs geführt werden, ob und in welcher Weise man soziale Beziehungen an Technik auslagern kann und soll. Die Veranstaltung war ein kleiner Beitrag zum Dialog zwischen unterschiedlichen Akteuren, der auch unmittelbar beim Ausklang beim Buffet weitergeführt wurde.
Podiumsdiskussion zu Fake-News/Postings in sozialen Medien
Am 22. Juni 2017 luden die Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT und das Masterprogramm für Informations- und Medienrecht zur Podiumsdiskussion zu „Fake-News / beleidigende Postings in sozialen Netzwerken.“
Wissenschaftlicher Leiter Nikolaus Forgó konnte im Dachgeschoß des Juridicums am Podium die Rechtsanwälte Albrecht Haller, Nikolaus Pitkowitz sowie Maria Windhager, den Nationalratsabgeordneten Albert Steinhauser und vom Justizministerium Christian Pilnacek begrüßen.
Maria Windhager skizzierte den Anlassfall, dass sich nämlich in der letzten Zeit Falschmeldungen in sozialen Netzwerken "viral" verbreitet haben und diese auch unhinterfragt geglaubt werden. Nikolaus Pitkowitz legte anhand einiger Beispiele die Schwierigkeit dar, welches Posting rechtswidrig sei oder nicht, und stellte die Frage, wer für eine Rechtsverletzung haftbar zu machen sei. Albrecht Haller sah im derzeitigen Gegendarstellungsrecht das wirkmächtigste Instrument für einen Betroffen. Dieses Recht sei seiner Ansicht nach in einigen Punkten verbesserungswürdig . Albert Steinhauser betonte den positiven Aspekt der sozialen Netzwerke auch in Bezug auf Demokratisierung der Gesellschaft. Auch sei nicht jeder Fall von Unmutsäußerung ein Fall für das Strafrecht. In Fällen, in denen konkrete Gewalt angedroht werde oder auf sexuelle Art jemand bloßgestellt werde, sieht er die Notwendigkeit eines Straftatbestandes. Christian Pilnacek sah auch im Strafrecht durch den Paragraph 117 eine Möglichkeit, von der Praxis der Privatanklage wegzukommen. Dadurch würde die Staatsanwaltschaft auf Ermächtigung des Betroffenen aktiv und der Betroffene wäre nicht den finanziellen Risiken einer Rechtsdurchsetzung ausgeliefert. Mit Facebook gibt es darüberhinaus mittlerweile ein Einvernehmen, dass nach Meldung durch die Staatsanwaltschaft ein Posting innerhalb von 24 Stunden zu löschen sei.
Diskutiert wurde der gesellschaftspolitische Aspekt, der derzeitige Entwurf in Deutschland, der sehr hohe Geldstrafen vorsieht, ebenso das Einhergehen mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, ob es einen Instanzenzug braucht, bei dem man sich auch gegen eine Löschung eines Postings zur Wehr setzen könnte, und ob das Löschen in Richtung Zensur geht oder als notwendiges Instrument der Sorgfaltspflege zu sehen ist. Kritisiert wurde, dass sich Facebook bislang geweigert habe, sich überhaupt mit der örtlichen Rechtslage auseinanderzusetzen. Im Rahmen der derzeit laufenden Verfahren wird aber ein Umdenken und eine Verbesserung erhofft.
Studierende, Alumni, Lehrende des Masterprogramms sowie die zahlreichen Interessenten am Thema ließen die hochaktuellen Themen noch bei einem Glas Wein ausklingen.
Zur Presseinformation der Universität Wien: http://medienportal.univie.ac.at/presse/aktuelle-pressemeldungen/detailansicht/artikel/hass-postings-und-fake-news-wie-reagiert-das-recht-darauf/
Podiumsdiskussion zum Datenschutzrecht am 24. Juni 2016
Die Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT und das Masterprogramm für Informations- und Medienrecht luden zur Jour-Fixe-Veranstaltung zum Thema "Nach der Reform ist vor der Reform? Zum Zustand des europäischen und österreichischen Datenschutzrechts" ein.
Die Veranstaltung fand am Freitag, 24. Juni 2016 ab 18 Uhr in der Alten Kapelle am Campus der Universität Wien (Altes AKH, Hof 1) statt.
Am Podium diskutierten mit dem wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó die ExpertInnen Jan Philipp Albrecht (Mitglied des Europäischen Parlaments), Lukas Feiler (RA Baker & McKenzie), Waltraut Kotschy (DPCC Unternehmensberatung) und Johann Maier (Abg.z.NR a.D., Datenschutzrat).
Bereits der Titel der Veranstaltung ließ erahnen, dass die neuen Regelungen zum europäischen Datenschutzrecht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (VO 2016/679) nicht nur Unklarheiten beseitigen, sondern ihrerseits auch aufwerfen. Dementsprechend wurde die Diskussion hochkarätig und ins Detail geführt. Die Unklarheiten wurden an Beispielen der sofortigen Anrufung eines Gerichts ohne Umweg über eine Verwaltungsbehörde und der Frage, ob es ein absolutes Koppelungsverbot in jedem Fall gibt oder es an bestimmte Kriterien geknüpft ist, illustriert. Eine Schwierigkeit bei der Anwendung wurde darin gesehen, dass es keine Zuständigkeitskonzentration gibt und auch keine Kollisionsnormen. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten, gilt aber erst ab dem 25. Mai 2018. Welche konkrete Auslegung die einzelnen Punkte erfahren, wird wohl erst nach den ersten Verfahren durch den europäischen Gerichtshof geklärt werden. Für Österreich bietet sie jedenfalls die Chance, Defizite zu beseitigen.
Podiumsdiskussion "Netzneutralität" am 29. April 2016
Wortmeldungen wie "wenn ich etwas nicht kann, lasse ich es lieber bleiben" lassen eher nicht an eine Veranstaltung mit juristischen Inhalten denken. Schon gar nicht zu einem Thema, das die Netzneutralität und deren Regelung betrifft.
"Hype, Grundsatz oder Hindernis? Was bedeutet Netzneutralität und wie ist sie geregelt?" lautete der Titel einer Veranstaltung, zu der die Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT und das Masterprogramm für Informations- und Medienrecht am 29. April ins Dachgeschoß des Wiener Juridicums einluden.
Mit dem wissenschaftlichen Leiter Univ.-Prof. Nikolaus Forgó distkutieren Dr. Hans-Peter Lehofer (Verwaltungsgerichtshof), Mag. Sabine Joham-Neubauer (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie), Dr. Klaus Steinmaurer, MBA (Haslinger, Nagele und Partner Rechtsanwälte) und Mag. Michael Seitlinger, LL.M. (A1 Telekom Austria).
Die Verordnung für einen elektronischen Binnenmarkt - in der das Wort "Netzneutralität" nicht vorkommt - tritt am Tag nach der Podiumsdiskussion in Kraft. Einig war man sich am Podium, dass diese Verordnung keine klaren Regelungen enthält und vieles offen lässt. Das hat wohl ihren Ursprung in den unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsländer, ist aber nicht nur in der ersten Phase der Umsetzung problematisch. Diskutiert wurde, ob eine Regelung überhaupt notwendig sei, was die Transparenzregelungen bringen könnten, wie eine Rechtsdurchsetzung aussehen könnte und ob der Staat hinkünftig ein Recht habe, eine zuvor garantierte Grundfreiheit wieder einzuschränken.
Unstrittig war, dass sowohl für Behörden als auch für Unternehmer dieser unklare Zustand unbefriedigend ist. Unklare Punkte werden vermutlich erst in Jahren vor den zuständigen Gerichten geklärt werden. Nach einer spannenden Diskussion blieb die Einsicht: "wir müssen mit einem nicht perfekten Gesetz leben... wie so oft."
Podiumsdiskussion: Safe Harbor 2016
Ab 18 Uhr folgte die Podiumsdiskussion des Masterprogramms "Informations- und Medienrecht" zum Thema "Safe Harbor".
Der Europäische Gerichtshof hat dieses Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt.
Mit dem wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó diskutierten Rene Bogendorfer (Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting), Sonja Dürager (bpv Hügel Rechtsanwälte OG), Rainer Knyrim (Preslmayr Rechtsanwälte OG) und Hannes Tretter (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte).
Hannes Tretter gab einen Überblick über die jüngsten europäischen Entscheidungen, etwa zu Vorratsdatenspeicherung. Rainer Knyrim sprach über die Genese der Safe Harbor Entscheidung und Sonja Dürager knüpfte daran an und sprach über Wege nach dem Ende von Safe Harbor.
Neben Standardvertragsklauseln, Pseudonymisierung, Zustimmungserklärungen wurde auch ein Treuhandmodell angesprochen. Rene Bogendorfer sprach die Rechtsunsicherheit in den Unternehmen an. Immerhin sind die USA nach Deutschland der wichtigste Exportpartner der österreichischen Wirtschaft.
IT-LAW.AT: Vortrag zum EU-Datenschutzpaket
IT-LAW.AT: Vortrag zum EU-Datenschutzpaket
Der 22. Jänner 2017 stand im Zeichen des Datenschutzes. Ab 14 Uhr lud die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft für Informationsrecht IT-LAW.AT zum Seminar "EU Datenschutzpaket".
Dr. Lukas Feiler konnte in der Aula am Campus zahlreiche Kollegen und den Referenten des Nachmittags, Dr. Matthias Schmidl, in seiner Funktion als stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde begrüßen.
Schmidl stellte das jüngst beschlossene EU-Datenschutzpaket (Datenschutzgrundverordnung) vor und ging auch auf die Auswirkungen im Zusammenspiel mit der österreichischen Behörde ein.
Als positiv sah Schmidl neue und zeitgemäße Rechte (z.B. Datenmitnahme), eine Stärkung der Zusammenarbeit der Behörden und eine Entlastung der Aufsichtsbehörden. Als spannend bezeichnete er die zukünftige Internationale Zusammenarbeit, da die Sprache bzw. etwaige Übersetzungskosten nicht geregelt wurden. Die Datenschutzgrundverordnung sei zum teil sehr detailliert und uneindeutige Begriffe tragen nicht zum besseren Verständnis bei. Zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung müssen nationale Gesetze immer mitgedacht werden, was die Anwendung nicht leichter mache.
21. Mai 2015: Podiumsdiskussion: "Wie ist geistiges Eigentum im 21. Jahrhundert zu schützen? - Zur zeitgemäßen Novellierung des Urheberrechts"
21. Mai 2015: Podiumsdiskussion: "Wie ist geistiges Eigentum im 21. Jahrhundert zu schützen? - Zur zeitgemäßen Novellierung des Urheberrechts"
Computer und Internet verändern nicht nur laufend den Alltag der Menschen, sondern auch das Recht. So wie andere Rechtsgebiete stammt auch das Urheberrecht aus einer Zeit der gedruckten Inhalte.
Seit Anfang dieses Jahres werden in Österreich wieder Gespräche zu einer Urheberrechtsnovelle geführt. Grundlegend ist die Frage, wie das Rechtsgebiet des Urheberrechts in einer Zeit, in der Inhalte auf den unterschiedlichsten Kanälen verbreitet und vervielfältigt werden, erhalten bleiben kann? Ist eine Abgabe auf Festplatten die Lösung, oder doch schon - durch virtuelle Speichermedien - obsolet geworden? Wie war das mit dem Recht auf Privatkopie? Oder soll gar eine Abgabe auf jeden Internetanschluss geschaffen werden? Braucht es einen Urheberrechtsvertrag? Wie kann der Urheber seine Rechte wahren und wirtschaftlich überleben?
21. Mai 2015: Podiumsdiskussion: "Wie ist geistiges Eigentum im 21. Jahrhundert zu schützen? - Zur zeitgemäßen Novellierung des Urheberrechts"
Computer und Internet verändern nicht nur laufend den Alltag der Menschen, sondern auch das Recht. So wie andere Rechtsgebiete stammt auch das Urheberrecht aus einer Zeit der gedruckten Inhalte.
Seit Anfang dieses Jahres werden in Österreich wieder Gespräche zu einer Urheberrechtsnovelle geführt. Grundlegend ist die Frage, wie das Rechtsgebiet des Urheberrechts in einer Zeit, in der Inhalte auf den unterschiedlichsten Kanälen verbreitet und vervielfältigt werden, erhalten bleiben kann? Ist eine Abgabe auf Festplatten die Lösung, oder doch schon - durch virtuelle Speichermedien - obsolet geworden? Wie war das mit dem Recht auf Privatkopie? Oder soll gar eine Abgabe auf jeden Internetanschluss geschaffen werden? Braucht es einen Urheberrechtsvertrag? Wie kann der Urheber seine Rechte wahren und wirtschaftlich überleben?
Wissenschaftlicher Leiter Nikolaus Forgó diskutierte mit Gerhard Hesse (Bundeskanzleramt Verfassungsdienst), Gert Nepel(Forum Informationsfreiheit), Erika Ummenberger-Zierler (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) und Max Mosing (Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbH) das geplante Informationsfreiheitsgesetz und den Entwurf einer europäischen Richtlinie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hesse verwies auf den Plan der Bundesregierung im Sommer eine Regierungsvorlage zu einem Informationsfreiheitsgesetz einzubringen. Positiv wurde diese Bemühungen auch von Nepel anerkannt, der jedoch einige Details kritisch anmerkte. So forderte er etwa einen unabhängigen Informationsbeauftragen, den wiederum Hesse unter dem Hinweis ablehnte, keine weiteren Sonderbehörden installieren und einen einheiltichen Rechtsschutz beibehalten zu wollen.
Die Frage, wenn jemand Informationen von einer Behörde bekommen möchte, die Rechte Dritter oder Wirtschaftsunternehmen berühren, spannte den Bogen zum geplanten Entwurf über Betriebs- und Geschäftsgeheinmisse, die Ummenberger-Zierler und Mosing erläuterten. Die Richtlinie soll Betriebs- und Geschäftsgeheimisse von Unternehmen schützen, damit diese wettbewerbsfähig bleiben. Hingegen soll das Informationsfreiheitsgesetz das staatliche Handeln transparenter machen.
In der Diskussion wurden vor allem die osteuropäischen Staaten besonders hervorgehoben, die teilweise seit Jahrzehnten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen haben, gerade um Korruption zu bekämpfen. Kritisch angemerkt wurde, dass internation tätige Unternehmen wohl auch verstärkt in jenen Ländern investieren, die solche Informationsfreiheitsgesetzt haben, damit Transparenz sichergestellt und Korruption unterbunden wird.
21. November 2013: Wie vertraulich ist (Tele-)Kommunikation in Österreich?
Seit der medialen Berichterstattung über die Überwachung der (Tele-)Kommunikation in Europa, die auch europäischer Spitzenpolitiker betroffen haben soll, rückt die Überwachung der alltäglich gewordenen Kommunikationstechniken in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Aus diesem Grund lud das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht" am 21. November zur Podiumsdiskussion "Wie vertraulich ist (Tele-)Kommunikation in Österreich?" Wissenschaftlicher Leiter Nikolaus Forgó diskutierte mit Leopold Bien (Staatsanwaltschaft Wien), Manfred Matzka (Bundeskanzleramt), Erich Möchel (Journalist) und Michael Seitlinger (A1 Telekom).
Erich Möchel gab in seinem Einleitungsstatement einen Überblick über Möglichkeiten der Überwachung vermeintlich sicherer Verschlüsselungen. Er warnte entschieden vor der Verquickung militärischer und ziviler Projekte und der Verwendung von Geheimdienstmethoden in der Polizeiarbeit. Deutlich zeigte er Vernetzungen zwischen zivilen und geheimdienstlichen Tätigkeiten bekannter Unternehmen auf. So sei der ehemalige Arbeitgeber von Edward Snowden, Booz Allen Hamilton, ein Paradefall für ein Unternehmen, das auf das Engste mit dem amerikanischen Verteidigungsministerium bzw. dem Geheimdienst verwoben sei.
Manfred Matzka gab einen Überblick über die Entwicklungen auf europäischer Ebene, die sich um sichere Kommunikation bzw. sicheren Austausch von Informationen bzw. Dokumenten zwischen Staatsorganen und Regierungen beschäftigen. Als Leiter der Präsidialsektion im Bundeskanzleramt, die auch den internen Verwaltungsbetrieb koordiniert, wies er darauf hin, dass es sehr wohl Instruktion für Mitarbeiter sowie regelmäßige Kontrollen der Büros gäbe, um Spionage Dritter zu verhindern. Sichere Handys wiesen bislang in Österreich einen sehr geringen Nutzungsgrad auf und scheiterten oft an der persönlichen Einschätzung der Betroffenen "wer will mich schon abhören?"
Leopold Bien verdeutliche von Seite der Staatsanwaltschaft einmal mehr, dass es keine Ressourcen für eine flächendeckende Überwachung von Telefonaten gäbe. Man stoße bei einer Telefonüberwachung, etwa im Drogenmilieu, sehr rasch an Kapazitätsgrenzen: Die Telefone würden häufig gewechselt, es würden Codewörter verwendet, es handle sich regelmäßig um anonyme Wertkartentelefone. Die Telefonate müssten nicht nur überwacht, sondern übersetzt, verschriftlicht, mit einem Bedeutungsinhalt versehen werden und die verwendeten Codes entschlüsselt werden. Es gäbe in Österreich keine missbräuchliche Überwachung, wohl aber Überwachungsmaßnahmen ohne Ergebnis.
Von Seite der Telefongesellschaften verwies Michael Seitlinger auf Bemühungen in Deutschland, Kommunikation über die Provider sicherer zu gestalten und wies auf die Initiative http://www.e-mail-made-in-germany.de hin. Er blieb jedoch skeptisch, ob diese Maßnahmen tatsächlich zu einer verstärkten Sicherheit beitragen werden. In Österreich ortet Seitlinger im Business-Segment ein zunehmendes Sicherheitsbedürfnis, bei Privatkunden sei dies hingegen im Nutzungsverhalten wenig bis gar nicht ausgeprägt, Im Regelfall entscheide sich ein Kunde innerhalb von Sekunden für ein spezielles App und mache sich in diesem Moment keine Gedanken über etwaige Sicherheitsrisiken.
In der anschließenden Diskussion rückte das Thema Vorratsdatenspeicherung wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Vergleiche wie "an jeder Ecke stehe ein Spitzel und schreibe mit", waren Zeugnis dieser emotionalen Diskussion. Die österreichische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie mit einem Rechtsschutzbeauftragen wurde von einigen als vergleichsweise "gut gewählt" bezeichnet, allerdings stellt diese anlassunabhängige Speicherung weiterhin ein juristisch spannendes Thema dar, das wohl auch in Bälde vom EuGH entschieden werden wird.
Die Frage, ob die in- und ausländische Geheimdienstarbeit unterkontrolliert sei und unterwahrgenommen werde, wurde von allen Diskutanten bejaht. Es sei das gute Recht eines Staates, geheimdienstlich tätig zu werden. Möglichkeiten gegen geheimdienstliche Tätigkeit in Österreich vorzugehen, gäbe es praktisch keine: geheimdienstliche Arbeit gegen das Interesse Österreichs könne zwar strafrechtlich verfolgt werden, praktisch sei das nationale Recht jedoch mangels Aufklärung nicht durchsetzungsfähig. Auf internationaler Ebene seien darüber hinaus keine staatsübergreifenden Rechtsgrundlagen zur Verhinderung und Verfolgung geheimdienstlicher Tätigkeit vorhanden.
27. Juni 2013: Podiumsdiskussion: "Braucht Österreich eine Netzpolitik und wie soll diese aussehen?"
Am 27. Juni Juni luden die wissenschaftlichen Interessensgemeinschaft it-law.at und des Masterprogramms "Informations- und Medienrecht" zur Diskussionsveranstaltung unter dem Titel "Braucht Österreich eine Netzpolitik und wie soll diese aussehen?"
Prof. Nikolaus Forgó, Leiter des Masterprogramms konnte hierzu die Abgeordnete zum Nationalrat Sonja Ablinger (SPÖ), den Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser (Die Grünen), Andreé Igler (Piratenpartei Österreichs) und aus dem Kreis der Lehrenden, Dr. Johannes Öhlböck begrüßen.
Einig waren sich die Diskusionsteilnehmer darin, dass die neuen Medien Chancen und Risiken zugleich seien und dass Netzpolitik eine Vielzahl an unterschiedlichen Themen umfasse. Urheber- und Datenschutzrecht, Netzneutralität, digitales Vergessen, Zugangsbeschränkungen, Telekommunikationsrecht und Vorratsdatenspeicherung kamen hierbei zur Sprache. Netzpolitik sei jedenfalls ein Querschnittsbegriff, jede Tätigkeit - auch in der Politik - sei davon betroffen. Somit sei jeder Politiker auch ein Netzpolitiker, wie dies Sonja Ablinger pointiert zusammenfasste.
Johannes Öhlböck wies darauf hin, dass die digitale Wirklichkeit die faktische überhole und es darauf zu reagieren gilt.
Kontrovers diskutiert wurde die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit neuen Medien. André Igler vermutete, dass all die damit verbundenen Themen ihren Widerhall nicht in ausreichendem Maße in der Öffentlichkeit finden würden. Hingegen ortete Albert Steinhauser ein neues Grundrechtsbewusstsein und eine aktive netzpolitische Szene in Österreich. Stellvertretend führte er die über 11.000 Bürgerinnen und Bürger an, die die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung unterschrieben haben.
Spannend wurde es, als der Zugang zum Netz als Grundrecht angesprochen wurde. Wie kann dieser verwirklicht werden? Soll das Internet auch wie Gas oder Strom in die Wohnungen oder Häuser gelegt werden? Wer zahlt den Netzausbau? Ist der Internetzugang ein Grundrecht?
31. Jänner 2013: Podiumsdiskussion zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und neue Medien"
Das Masterprogramm "Informations- und Medienrecht" und die Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT luden am 31. Jänner zur Podiumsdiskussion zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Neue Medien".
Neben dem wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó diskutieren im Dachgeschoß des Juridicums der stellvertretende Behördenleiter der KommAustria, Florian Philapitsch, Dieter Bornemann und Klaus Kassai vom ORF und der freie Journalist Norbert Regitnig-Tillian.
Weitgehende Einigkeit herrschte darüber, welche Bedeutung die Neuen Medien für den Journalismus haben. Durch Facebook, Twitter und andere Plattformen kann eine wichtige persönliche Ebene zwischen Publikum und Journalisten geschaffen werden und der Informationsaustausch ist mitunter direkter und schneller. Diese Möglichkeiten sollten auch dem ORF nicht verwehrt werden, so Dieter Bornemann und Klaus Kassai. Auch für den Öffentlich-rechlichen Rundfunk sind Neue Medien im "Kampf gegen die Überalterung", so Regitnig-Tillian, ein wichtiges Mittel, um vor allem junges Publikum zu erreichen.
Allerdings, im ORF Gesetz (§4) ist festgelegt, welche Online-Angebote nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden dürfen. Und darunter fallen im Absatz 25 auch "soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung". Florian Philapitsch kommentierte diese Gesetzespassage und den folgenden Instanzenweg. Nun liegt die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof.
In der Diskussion wurde auch der Gesetzwerdungsprozess angesprochen und der Ball an die Politik weitergespielt, diese Gesetzespassage - die "offenbar so niemand wollte" - zu ändern.
31. Mai 2012: Lokales Recht, globales Netz: Sperrungsverfügungen in Österreich
Podiumsdiskussion am Masterprogramm für Informations- und Medienrecht
Urheberrechte im digitalen Zeitalter - wie können diese im Internet wahrgenommen und durchgesetzt werden? Zu dieser Frage diskutierten am 31. Mai in der Campus Lounge der Universität Wien Werner Müller, Wolfgang Renzl und Maximilian Schubert. Moderiert wurde die Veranstaltung des Masterprogramms für Informations- und Medienrecht von wissenschaftlichen Leiter Nikolaus Forgó.
Einigkeit herrschte unter den Referenten darüber, dass das Urheberrecht in der jetzigen Form dem Internet nicht mehr gewachsen sei. Auch stand außer Frage, dass dem Urheber für sein Musikstück, seinen Text - seine geistigen Leistungen - eine Vergütung zusteht. Und schließlich wurde gemeinsam gefordert, dass Urheberrechtsverletzungen verfolgbar sein müssen.
Wie diese Ziele denn nun zu erreichen sein sollen, darüber wurde kontrovers diskutiert. Werner Müller ging auf die Musterklage gegen den Internetprovider UPC ein, die nun der Oberste Gerichtshof zu entscheiden hat. Der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche erreichte gegen den österreichischen Provider UPC eine einstweilige Verfügung, Inhalte des Portals kino.to seinen Kunden nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
Doch können bzw. dürfen Webseiten, die unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke gewerbsmäßig verwerten, gesperrt werden? Maximilian Schubert wies darauf hin, dass "Netzsperren" eben kein geeignetes Mittel seien. Das Internet sei darauf ausgelegt, einem Atomangriff standzuhalten - ein Sperren oder Abschalten von Teilen des Internets sei schlicht unmöglich. Ein "Sperren" - also ein Umleiten auf andere Inhalte - sei zwar möglich, werde aber in der Praxis leicht untergraben. Der Markt suche sich eben seine Nischen. Anstelle von kino.to würden nun andere Portale dieselben Inhalte anbieten. "Netzsperren" seien also leicht zu umgehen.
Ob Sperrungsverfügung überhaupt zulässige Mittel seien, um massenhafte Urheberverletzungen zu beenden, war ebenfalls strittig. Wolfgang Renzl betonte den dadurch entstehenden unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte. Dass unser Surfverhalten Beschränkungen durch "Websperren" unterworfen werde, sei für ihn schlichtweg Zensur.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass die wachsende Bedeutung von Information ständig neue rechtliche Probleme mit sich bringt. Diesen widmet sich der neu konzipierte Masterprogramm "Informations- und Medienrecht" an der Universität Wien.