Praktische Inhalte

Der praktische Teil sollte begleitend zum theoretischen Teil absolviert werden. Er setzt sich zusammen aus:

1. Einzel- und/oder Gruppenselbsterfahrung

Für einen Abschluss des Propädeutikums sind 50 Einheiten (1 Einheit = 50 Minuten) Selbsterfahrung erforderlich. Ob Sie sich für ein Einzel- oder ein Gruppensetting entscheiden, ist Ihnen überlassen, hier gibt es keine weiteren Vorgaben. Auch eine Kombination aus Einzel- und Gruppenselbsterfahrung ist möglich.

Als Voraussetzung für die Anrechnung der Selbsterfahrung gilt, dass diese von einer*einem in der Psychotherapeut*innenliste eingetragenen*eingetragenem Psychotherapeut*in durchgeführt wurde, und dass die*der Psychotherapeut*in über eine Zusatzbezeichnung verfügt, also ein in Österreich anerkanntes psychotherapeutisches Fachspezifikum abgeschlossen hat.

Die Selbsterfahrung muss in Form eines kontinuierlichen Prozesses erfolgen, aus diesem Grund ist die Anzahl der Psychotherapeut*innen, bei denen Sie Selbsterfahrung absolvieren können, auf maximal 2 beschränkt. Es darf dafür keine Kostenbeteiligung durch die Gesundheitskasse in Anspruch genommen werden.

Seit Dezember 2017 gilt zudem die Regelung des BMSGPK, wonach Auswahlseminare für das psychotherapeutische Fachspezifikum nicht als Selbsterfahrung für das psychotherapeutische Propädeutikum angerechnet werden können.

Wir ersuchen Sie darum, für den Nachweis Ihrer Selbsterfahrungsstunden folgendes Formular zu verwenden (bitte mit Unterschrift und Stempel abgeben):

  • Bestätigung Selbsterfahrung

    Bitte übermitteln Sie die Bestätigung(en) per E-Mail an das Lehrgangsbüro, wenn Sie alle Einheiten vollständig absolviert haben.

2. Praktikum

Das Psychotherapiegesetz formuliert für das Praktikum folgende Vorgaben: Dieses muss sich dem

Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden (§3, Abs. 2, Z 2) widmen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMSGPK) bietet hierzu eine Liste mit anerkannten Einrichtungen. Diese ist unter einrichtungen.ehealth.gv.at abrufbar (im Feld "Ausbbildungsbereich"hierfür "Psychotherapeut*innen"auswählen und unter "Ausbildungsart" außerdem "PTH Propädeutische Praktika" angeben). Auf unserer Plattform Moodle finden Sie unter Aktuelles (Link) eine ausführliche Darstellung mehrerer Praktikumseinrichtungen in Wien.

Das Praktikum darf bei maximal zwei verschiedenen Stellen absolviert werden.

Bitte beachten Sie auch folgende Vorgabe des BMSGPK: "Administrative Tätigkeit kann grundsätzlich nur einen geringen Prozentsatz der Stundenanzahl für das Praktikum umfassen (max. 25 %). Darüber hinausgehende Stunden, die nicht im unmittelbaren Kontakt mit verhaltensgestörten und leidenden Personen absolviert wurden, können nicht als Praktikum verwertet werden im oben angeführten Sinn der praktischer Kenntnisse und Erfahrungen."

Wir ersuchen Sie darum, für den Nachweis Ihres Praktikums folgendes Formular zu verwenden (bitte mit Unterschrift und Stempel abgeben):

  • Bestätigung Praktikum

    Bitte übermitteln Sie die Bestätigung(en) per E-Mail an das Lehrgangsbüro, wenn Sie alle Einheiten vollständig absolviert haben.

3. Praktikumsbegleitende Einzel- oder Gruppensupervision

Ebenso müssen Sie zum Abschluss des Propädeutikums 20 Einheiten Supervision ableisten. Die Supervision muss sich auf das Praktikum beziehen und in derselben Zeit wie das Praktikum absolviert werden. Ausnahme ist die vor- und nachbereitende Supervision zu Famulaturen bei Medizinstudierenden.

Ob Sie die Supervision im Einzelsetting oder in einer Gruppe ableisten, können Sie frei entscheiden. Über den HOPP wird jedes Semester eine Supervisionsgruppe organisiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Semesterbroschüre ober über die HOPP-Administration.

Für die Anrechnung der Supervision gilt, dass diese von Psychotherapeut*innen durchgeführt wurde, die bereits fünf Jahre in die Psychotherapeut*innenliste eingetragen sind - hier ist eine Zusatzbezeichnung nicht erforderlich. Supervision und Selbsterfahrung dürfen nicht bei derselben*demselben Psychotherapeut*in gemacht werden.

Superivionsstunden aus der Ausbildung zur*zum Klinischen- oder Gesundheitspsycholog*in sind laut Vorgabe des BMASGK nicht anrechenbar.

Wir ersuchen Sie darum, für den Nachweis Ihrer Supervision folgendes Formular zu verwenden (bitte mit Unterschrift und Stempel abgeben):

  • Bestätigung Supervision

    Bitte übermitteln Sie die Bestätigung(en) per E-Mail an das Lehrgangsbüro, wenn Sie alle Einheiten vollständig absolviert haben.

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