Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Propädeutikum
Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- eine Allgemeine Universitätsreife (laut Curriculum) vorweisen kann.
- Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.