Der Titel Master of Science (Supervision und Coaching) wird nach Abschluss des Lehrgangs unter folgenden Voraussetzungen verliehen:
Bis zum Ende des ersten und zweiten Studienjahres ist jeweils eine Seminararbeit zu verfassen, die sich mit einem ausbildungsrelevanten Thema beschäftigt.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass der*die Teilnehmer*in in der Lage ist, eine supervisionsrelevante Fragestellung, die aus der eigenen Supervisions- bzw. Coachingerfahrung erwächst, selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Sie entspricht im wissenschaftlichen Standard einer universitären Diplomarbeit