Anmeldeinformation

Das Weiterbildungsangebot richtet sich an berufsberechtigte Apotheker*innen, die eine Zusatzqualifikation in Medikationsanalyse anstreben.

Für den Start im Oktober 2024 ist eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe untenstehende Auflistung) hier bis 31. Juli 2024 möglich.

Aufgrund der starken Nachfrage und begrenzter Plätze ist eine frühe Bewerbung empfohlen.

Gerne halte wir Sie als Abonnent*in unserer Mailingliste mit Informationen auf dem Laufenden. Rückfragen: medikationsanalyse@univie.ac.at, +43-664-817 6532


Teilnahmevoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Pharmaziestudium und Approbation zum Apothekerberuf.
  • Absolvierter "Medikationsanalyse Basiskurs" inkl. E-Learningmodul, durchgeführt von unserem Kooperationspartner, der Österreichischen Apothekerkammer. Nächste Termine, jeweils 09.00 - 18.00 Uhr:

    • 5. - 6.Juli 2024, Präsenz in Wien, zur Anmeldung

    • 6. - 7. Sept. 2024, Präsenz in Graz, zur Anmeldung

    • 18. - 19. Okt. 2024, online, zur Anmeldung

  • Hinweis: Aus studienrechtlichen Gründen kann nur der für das Zertifikatsprogramm curricular entwickelte "Medikationsanalyse Basiskurs" anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich bei länger als 2020 zurückliegenden absolvierten Basiskursen "Medikationsanalyse" bei der Fortbildungsabteilung der Österreichischen Apothekerkammer.

Erforderliche Unterlagen

Für die Aufnahme sind folgende Unterlagen (bevorzugt im PDF-Format) einzureichen:   

  • Direkt über das vollständig ausgefüllte Online-Anmeldeformular inkl. des Uploads folgender Unterlagen:
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Motivationsschreiben (1 Seite)
  • Nachweis eines abgeschlossenen Pharmaziestudiums
  • Nachweis der Approbation zum Apothekerberuf
  • Reisepass oder Personalausweis (in Kopie)
  • Abgeschlossener Basiskurs Medikationsanalyse inkl. E-Learning-Modul (Österreichische Apothekerkammer), der als Modul 1 anerkannt wird. Bitte beachten: 

    • Das E-Learning-Modul muss spätestens bis zum Programmstart absolviert sein. 

  • Ggf. Nachweis einer Namensänderung (sofern der Name auf den Zeugnissen anders lautet als jener zum Zeitpunkt der Anmeldung, durch beispielsweise Heirat).