Zulassungsvoraussetzungen

  • vollendetes 24. Lebensjahr
  • Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums
  • eine Ausbildung an: Akademie für Sozialarbeit, Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, Pädagogische Akademie, einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater,
    oder ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium folgender Studienrichtungen: Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Theologie, Musiktherapie oder Lehramt an höheren Schulen
    oder auf Grund einer Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirats vom Bundeskanzler (Gesundheits-ministerium) mit dessen Bescheid man zur Absolvierung des psycho-therapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist
  • Bachelorabschluss, gleichwertiger Abschluss auf Bachelor-Niveau oder Bachelor-Studiengänge, die als Propädeutikum anerkannt sind
  • Aufnahme als Ausbildungskandidat*in bei ÖVIP oder WKPS
  • Zustimmung seitens der Leitung des Universitätslehrgangs