Psychotherapeutisches Fachspezifikum: Individualpsychologie und Selbstpsychologie
Psychotherapeutisches Fachspezifikum: Individualpsychologie und Selbstpsychologie
Zulassungsvoraussetzungen
vollendetes 24. Lebensjahr
Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums
eine Ausbildung an: Akademie für Sozialarbeit, Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, Pädagogische Akademie, einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater, oder ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium folgender Studienrichtungen: Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Theologie, Musiktherapie oder Lehramt an höheren Schulen oder auf Grund einer Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirats vom Bundeskanzler (Gesundheits-ministerium) mit dessen Bescheid man zur Absolvierung des psycho-therapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist
Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss auf Bachelor-Niveau
Aufnahme als Ausbildungskandidat*in bei ÖVIP oder WKPS
Zustimmung seitens der Leitung des Universitätslehrgangs