FAQ Allgemeines zum Psychotherapeutischen Fachspezifikum: Personzentrierte Psychotherapie

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  • Was macht die Universität und wofür ist der Ausbildungsverein verantwortlich?

    Das Zertifikatsprogramm der Ausbildung sowie das Master-Upgrade wird über das Postgraduate Center der Universität Wien organisiert, wenngleich die Lehrenden selbstverständlich von den beiden fachspezifischen Ausbildungsvereinen benannt werden. Fragen zu Beurteilung, Semesterplanung etc. sind daher an die zuständige Program Managerin zu richten. 

    Die vereinsinterne fachspezifische Ausbildung, die ebenfalls Teil des Personzentrierten Fachspezifikums zur Eintragung als Psychotherapeut*in ist, wird an den Vereinen APG.IPS, Forum oder VRP selbst absolviert.

  • Was spricht dafür, das Fachspezifikum im Rahmen des Masters zu absolvieren?

    Für die Absolvierung des Fachspezifikums im Rahmen des Masterprogramms spricht Folgendes: 

    • Klare Struktur der Ausbildung
    • Arbeit in kleinen Gruppen und dadruch hohes Maß an individueller Begleitung
    • Qualifikation zur Arbeit in unterschiedlichen Settings
    • Erlangung des Status "Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision" in Kooperation mit drei Vereinen
    • Möglichkeit, unterschiedliche Personzentrierte Psychotherapeut*innen und deren Arbeitsweise kennen zu lernen
    • Doppelqualifizierung: Erlangung der Berufsberechtigung plus Mastertitel
    • Hohes Ausmaß an wissenschaftlicher Fundierung durch das Master-upgrade
    • Raum für persönliche Entwicklung
    • Ausbildung in angesehenen fachspezifischen Einrichtungen
    • Masterstudium an einer angesehenen Universität
  • Besteht bei den Seminaren Anwesenheitspflicht? Und wie werden Fehlzeiten gehandhabt?

    Alle Lehrveranstaltungen des Weiterbildungsprogramms sind prüfungsimmanent. Das bedeutet, dass mehrere Teilleistungen zur Beurteilung führen. Jedenfalls ist Anwesenheit und Mitarbeit ein wichtiger Punkt, zumal es in der Ausbildung zur*zum Psychotherapeutin*Psychotherapeuten ja vor allem um die Entwicklung Ihrer eigenen psychotherapeutischen Identität und Arbeitsweise geht.

    Die Fehlzeiten dürfen 15% der Präsenzzeit nicht übersteigen. Bei einer Lehrveranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden (30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) bedeutet dies, dass Sie 2x 2 Unterrichtseinheiten fehlen dürfen.

  • Sind die Lehrgangskosten steuerlich absetzbar?

    Alle Kosten rund um die Ausbildung, sowohl die Lehrgangsgebühr als auch die Kosten für die praktischen Ausbildungsteile, sind steuerlich absetzbar, sofern Sie Einkünfte haben, für die Steuern bezahlt werden.

    Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie beispielsweise hier: Arbeitnehmerveranlagung

  • In welchem Rhythmus starten die Programme?

    Das Psychotherapeutisches Fachspezifikum ist in drei Ausbildungsteile gegliedert.

    Das Zertifikatsprogramm können Sie nach Aufnahme in einem der kooperierenden fachspezifischen Vereinen beginnen. Die Pflichttheorie der Vereine können Sie jederzeit beginnen, sofern Sie als Kandidat*in im jeweiligen Ausbildungsverein (APG.IPS, Forum, VRP) aufgenommen wurden.

     

    Das Master-Upgrade hingegen soll alle 2 Jahre starten. Selbstverständlich hängt dies aber auch immer von der Anzahl der Interessent*innen/Kandidat*innen ab.

     

    Ein Quereinstieg von anderen Vereinen ist leider nicht möglich.

  • Besteht die Möglichkeit einer Karenzierung/Beurlaubung vom Programm?

    Eine Karenzierung/Beurlaubung ist wie im Regelstudium möglich und kann für ein bzw. zwei Semester beim Referat Studienzulassung beantragt werden. 

    Weitere Informationenzur Beurlaubung finden Sie über diesen Link Beurlaubung (univie.ac.at).

FAQ Zertifikatskurs

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  • Ab wann kann ich mich bewerben?

    Eine Bewerbung für das Zertifikatsprogramm ist möglich, sobald Sie in einem der kooperierenden Vereine zur fachspezifischen Ausbildung aufgenommen wurden. 

    Hierzu füllen Sie bitte das Anmeldeformular mit den entsprechenden Anhängen aus: Anmeldung Zertifikatsprogramm

  • Was sind Toleranzsemester? Ab wann befinde ich mich im Toleranzsemester?

    Die Universität Wien hat die Möglichkeit geschaffen, Weiterbildungsstudierenden - gerade in der Abschlussphase - kostenfreie Toleranzsemester zu gewähren.

    Dies bedeutet, dass Sie im Zertifikatsprogramm ein kostenfreies Toleranzsemester an die 8 Semester des Lehrgangs anhängen können.

    Für jedes weitere Semester fällt ein zusätzlicher Lehrgangsbetrag (inkl. ÖH-Gebühr) von dzt. € 380.- an.

FAQ Master-Upgrade

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  • Was sind Toleranzsemester? Ab wann befinde ich mich im Toleranzsemester?

    Was sind Toleranzsemester?

    Die Universität Wien hat die Möglichkeit geschaffen, Weiterbildungsstudierenden - gerade in der Abschlussphase - kostenfreie Toleranzsemester zu gewähren.

    Dies bedeutet, dass Sie im psychotherapeutischen Masterupgrade zwei kostenfreie Toleranzsemester an die 6 Semester des Lehrgangs anhängen können. 

    Für jedes weitere Semester fällt ein zusätzlicher Lehrgangsbetrag (inkl. ÖH-Gebühr) von dzt. € 380.- an.

  • Kann ich auch ohne Matura das Master-Upgrade machen?

    Leider ist eine Matura eine Zulassungsvoraussetzung zum Master-Upgrade. 

    Eine vorausgegangene Zulassung zum Propädeutikum durch das BMG oder eine Studienberechtigungsprüfung kann leider nicht als Äquivalent anerkannt werden.