FAQ

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  • Zählen bei einer Gruppenselbsterfahrung mit mehreren anleitenden Psychotherapeut*innen alle Psychotherapeut*innen?

    Nein, wenn eine Gruppenselbsterfahrung von zwei oder mehreren Psychotherapeut*innen geleitet wird, ist die*der Haupttherapeut*in in der Bestätigung einzutragen.

  • Gibt es eine Vorgabe, wie viele Einheiten in einer Einzel- und wie viele in einer Gruppenselbsterfahrung absolviert werden müssen?

    Nein, Sie können sich dies selbst aussuchen. Das Wichtige ist nur, dass Ihre Selbsterfahrung bei maximal 2 verschiedenen Psychoherapeut*innen absolviert werden darf (unabhängig von Gruppen- oder Einzelselbsterfahrung).

  • Kann das Propädeutikum nach Abschluss verjähren?

    Nein, Sie können sich aktuell beliebig lange Zeit lassen, bis Sie ein Fachspezifikum starten.

  • Wie kann ich bei Prüfungsterminen zuhören?

    Sollten Sie bei einer Prüfung zuhören wollen, finden Sie die Termine hier. Anschließend loggen Sie sich zur angegebenen Uhrzeit in den Zoom Virtuellen Prüfungsraum (siehe Moodle) ein.

  • Ist das Psychotherapeutische Propädeutikum ein Studium?

    Das Psychotherapeutische Propädeutikum ist ein Universitätslehrgang (ULG). Mit seinem Abschluss erhalten Sie keinen akademischen Titel (MA, BA, Mag., Dr., etc.). Dafür aber ein Abschlusszeugnis und hiermit die Berechtigung, ein Fachspezifikum beginnen zu können.

  • Welche Studienberechtigungsprüfung ist zulässig, um ins Psychotherapeutische Propädeutikum aufgenommen zu werden?

    Sie können derzeit mit jeder Studienberechtigungsprüfung (d.h. für jedes beliebige Fach) aufgenommen werden.

  • Wann erfahre ich, was mir aus meiner Vorbildung anerkannt wird?

    Anerkennungen dürfen wir immer erst nach erfolgter Anmeldung zum Lehrgang abklären.

    Für die Anerkennung, ersuchen wir Sie, einen Anrechnungsvorschlag inklusive den entsprechenden Nachweisen abzugeben. Im Anschluss werden wir Ihren Antrag im Detail prüfen, Sie erhalten eine Rückmeldung per Email. Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste für Anerkennungen.

     

  • Kann ich das Propädeutikum überspringen, wenn ich einen Quellberuf habe?

    Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen auch mit einem Quellberuf das Psychotherapeutische Propädeutikum absolvieren, um in einem Fachspezifikum aufgenommen zu werden. Sehr wohl ist es aber möglich, dass Sie sich einzelne Kurse über Ihr Quellstudium (bspw. Psychologie, Medizin, etc.) anerkennen lassen können.

    Informationen zu Anerkennungen finden Sie hier.

  • Ist es möglich, das Psychotherapeutische Propädeutikum berufsbegleitend zu absolvieren?

    Unser Unversitätslehrgang ist so konzipiert, dass sie diesen berufsbegleitend absolvieren können. Die Kurse finden Werktags von 17.00 bis 21.00 und am Wochenende von 9.00 bis 21.00 statt. Die meisten Wochenend-Kurse werden am Samstag gehalten, gelegentlich auch am Sonntag. Über unser aktuelles Kursprogramm können Sie sich selbst ein Bild von der Zeiteinteilung unserer Kurse machen.

  • Gibt es in den Kursen eine Anwesenheitspflicht?

    Ja. Wir verlangen eine 100%ige Anwesenheit. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei Krankheit) kann diese auch partiell unterschritten werden, gegebenenfalls sind Ersatzarbeiten erforderlich. Bei größeren Absenzen kann ein Kurs nicht abgeschlossen werden. Die genaue Regelung der Anwesenheit erfahren Sie als aktive TeilnehmerIn.

  • Wie werden die Kurse des Curriculums abgeschlossen?

    Jeder Kurs endet mit einer Leistungsfeststellung. Die erbrachte Leistung wird im ULG aufgrund des UniStG mit Schulnoten beurteilt. Es steht den Lehrenden frei, wie sie diese Leistung überprüfen, ob mit einer schriftlichen Arbeit, einem Referat, einer kleinen Seminararbeit, einer Gruppendiskussion oder im Rahmen eines Online-Kurses über die Beiträge zu den gestellten Aufgaben.

  • In welchem Setting muss die Selbsterfahrung stattfinden - Einzel oder Gruppe?

    Ob die Selbsterfahrung im Einzel- oder Gruppensetting absolviert wird, ist frei wählbar.

  • Darf ich die Selbsterfahrung bei mehr als zwei verschiedenen Psychotherapeut*innen absolvieren?

    Nein. Die Selbsterfahrung darf bei maximal zwei eingetragenen Psychotherapeut*innen mit Zusatzbezeichnung absolviert werden. Sie können die Eintragung hier überprüfen. Empfohlen werden außerdem Psychotherapeut*innen die bereits fünf Jahre eingetragen sind.

  • Bei wem darf Selbsterfahrung absolviert werden?

    Als Voraussetzung für die Anrechnung der Selbsterfahrung gilt, dass diese von einer*einem Psychotherapeut*in durchgeführt, die a) in der Psychotherapeut*innenliste des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingetragenen ist und b) über eine Zusatzbezeichnung verfügt, also ein in Österreich anerkanntes psychotherapeutisches Fachspezifikum abgeschlossen hat.

  • Ist eine Psychotherapie mit Krankenkassenbeteiligung auch für die Selbsterfahrung anrechenbar?

    Nein. Es darf für die Selbsterfahrung keine Kostenbeteiligung durch eine Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

  • Kann man die erforderlichen 480 Praktikumsstunden bei mehreren Einrichtungen absolvieren?

    Die vom Psychotherapie-Gesetz verlangten 480 Praktikumsstunden können bei maximal 2 verschiedenen Einrichtungen absolviert werden. Eine Aufteilung 240 + 240 kann sinnvoll sein, um mehrere Einrichtungen kennen zu lernen.

  • Muss ein Praktikum unbezahlte Tätigkeit sein, um für das Propädeutikum anrechenbar zu sein?

    Ob eine Praktikumsstelle bezahlt ist oder nicht, ist für eine Anrechnung nicht ausschlaggebend. Viel wichtiger ist die Bestimmung des Psychotherapie-Gesetzes: Dieses verlangt ein "Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters." (§3, Abs. 2, Pkt. 2)

    In der Regel sind Praktikumsstellen für das Propädeutikum unbezahlt. Manchmal ist es möglich, bezahlte Arbeitsstellen in psychosozialen Einrichtungen für die Anrechnung von Praktikumsstunden heranzuziehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Büro (hopp@univie.ac.at), wir prüfen jeden Fall einzeln.

  • Kann auch ein Praktikum angerechnet werden, das nicht auf der Liste des BMG steht?

    Ja, sofern es den Bedingungen des Psychotherapie-Gesetzes entspricht, also ein "Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden" (§3, Abs. 2, Pkt. 2) ist und eine praktikumsbegleitende Supervision dazu absolviert wird. Wir empfehlen Ihnen, dies mit dem Büro (hopp@univie.ac.at) abzuklären.

  • Müssen in der Praktikumseinrichtung Psychotherapeut*innen beschäftigt sein?

    Nein, das ist nicht zwingend erforderlich.

  • Können Selbsterfahrung und Supervision bei der*beim selben Psychotherapeut*in absolviert werden?

    Nein. Das ist ausnahmslos nicht möglich.

  • Können es verschiedene Supervisor*innen sein?

    Sie können beliebig viele Psychotherapeut*innen für die Supervision wählen, allerdings müssen diese seit fünf Jahren in die Psychotherapeut*innenliste eingetragen sein. Eine Zusatzbezeichnung ist nicht zwingend notwendig. Außerdem dürfen Sie die Supervision und Selbsterfahrung nicht bei der gleichen Psychotherapeut*in absolvieren.

  • Kann die Supervision auch extern in Anspruch genommen werden?

    Ja. Der Lehrgang organisiert eigenständig regelmäßig eigene Supervisionsgruppen. Sie können aber auch Supervision im Einzel- oder Gruppensetting außerhalb des HOPP absolvieren.

  • Muss ich alle Seminare besucht und abgeschlossen haben, damit ich mich zum Abschlussgespräch anmelden kann?

    Ja. Um den Lehrgang abzuschließen, müssen die Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung aller theoretischen und praktischen Inhalte des Propädeutikums vorliegen. Damit Sie abschließen können, müssen 4 Wochen vor dem Prüfungstermin alle Seminare abgeschlossen und alle Noten eingegangen sein.

  • Wie erfolgt die Qualitätssicherung?

    Am Ende jeder Lehrveranstaltung (Kurs) wird eine Online-Evaluation durchgeführt. Die Lehrveranstaltungsevaluierung der Universität Wien dient zur Verbesserung der Lehre, insbesondere als Feedbackinstrument für die LehrveranstaltungsleiterInnen und als Feedback- und Planungsinstrument für die Lehrgangsleitung. Die automatisierte Online-Auswertung sichert die Anonymität der Angaben.