Ob eine Praktikumsstelle bezahlt ist oder nicht, ist für eine Anrechnung nicht ausschlaggebend. Viel wichtiger ist die Bestimmung des Psychotherapie-Gesetzes: Dieses verlangt ein "Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters." (§3, Abs. 2, Pkt. 2)
In der Regel sind Praktikumsstellen für das Propädeutikum unbezahlt. Manchmal ist es möglich, bezahlte Arbeitsstellen in psychosozialen Einrichtungen für die Anrechnung von Praktikumsstunden heranzuziehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Büro (hopp@univie.ac.at), wir prüfen jeden Fall einzeln.