FAQ
/
Zählen bei einer Gruppenselbsterfahrung mit mehreren anleitenden Psychotherapeut*innen alle Psychotherapeut*innen?
Gibt es eine Vorgabe, wie viele Einheiten in einer Einzel- und wie viele in einer Gruppenselbsterfahrung absolviert werden müssen?
Kann das Propädeutikum nach Abschluss verjähren?
Wie kann ich bei Prüfungsterminen zuhören?
Ist das Psychotherapeutische Propädeutikum ein Studium?
Welche Studienberechtigungsprüfung ist zulässig, um ins Psychotherapeutische Propädeutikum aufgenommen zu werden?
Wann erfahre ich, was mir aus meiner Vorbildung anerkannt wird?
Kann ich das Propädeutikum überspringen, wenn ich einen Quellberuf habe?
Ist es möglich, das Psychotherapeutische Propädeutikum berufsbegleitend zu absolvieren?
Gibt es in den Kursen eine Anwesenheitspflicht?
Wie werden die Kurse des Curriculums abgeschlossen?
In welchem Setting muss die Selbsterfahrung stattfinden - Einzel oder Gruppe?
Darf ich die Selbsterfahrung bei mehr als zwei verschiedenen Psychotherapeut*innen absolvieren?
Bei wem darf Selbsterfahrung absolviert werden?
Ist eine Psychotherapie mit Krankenkassenbeteiligung auch für die Selbsterfahrung anrechenbar?
Kann man die erforderlichen 480 Praktikumsstunden bei mehreren Einrichtungen absolvieren?
Muss ein Praktikum unbezahlte Tätigkeit sein, um für das Propädeutikum anrechenbar zu sein?
Kann auch ein Praktikum angerechnet werden, das nicht auf der Liste des BMG steht?
Müssen in der Praktikumseinrichtung Psychotherapeut*innen beschäftigt sein?
Was mache ich, wenn es bei meinem Praktikum keine begleitende Supervision gab?
Können Selbsterfahrung und Supervision bei der*beim selben Psychotherapeut*in absolviert werden?
Können es verschiedene Supervisor*innen sein?
Kann die Supervision auch extern in Anspruch genommen werden?
Muss ich alle Seminare besucht und abgeschlossen haben, damit ich mich zum Abschlussgespräch anmelden kann?
Wie erfolgt die Qualitätssicherung?