Laut dem Psychotherapiegesetz von 1990 geltenden folgende Voraussetzungen, um das "Psychotherapeutische Propädeutikum" bzw. ein nachfolgendes "Psychotherapeutisches Fachspezifikum" zu absolvieren:
Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer
Ad) Sondergenehmigung:
Ist keine der anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann eine Sondergenehmigung des BMG beantragt werden, um in das Propädeutikum aufgenommen zu werden (Anfragen unter Tel.: 01/71100). Die Formulare für diesen Antrag finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Das Psychotherapeutische Fachspezifikum darf beginnen, wer
UND entweder
Quellberufe haben erworben:
Ad) Sondergenehmigung:
Eine Sondergenehmigung ausschließlich für das Fachspezifikum, kann erst nach Beendigung des Propädeutikums beim BMG beantragt werden. Wer eine Zulassung für das Propädeutikum erhalten hat, ist für das Fachspezifikum ebenfalls zugelassen.
Derzeit (Stand: 2014) sind 23 Psychotherapiemethoden in Österreich wissenschaftlich anerkannt. Hier finden Sie eine kurze Beschreibung der anerkannten Methoden und die Suchfunktion für Ausbildungsinstitutionen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums (österreichweit 42 Einrichtungen).